Für Steuerberatervgensthaler2023-03-29T15:17:41+02:00
Wie Sie als Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder
bei einer kritischen Betriebsprüfung sich selbst und Ihre Klienten schützen und dabei existenzielle Risiken und Reputationsverluste vermeiden.
„Eine kritische Betriebsprüfung Ihres Klienten kann auch Risiken für Sie selbst bergen!“
Wenn Ihr Klient vor einer kritischen Betriebsprüfung steht oder bereits darin verwickelt ist, ist richtiges und rechtzeitiges Handeln ausschlaggebend. Damit ein Finanzstrafverfahren verhindert werden kann bzw. die negativen Folgen und Strafen minimiert werden, setzen wir auf rasche Soforthilfe und die gemeinsame, strategische Ausarbeitung der Lösungsansätze. Damit Sie und Ihr Klient von Anfang an bestmöglich unterstützt werden.
Rasche Erstgespräche und Soforthilfe
Gemeinsame Präventionsprüfung / Lösungskonzepte
Strategisch abgestimmte Beratung und Begleitung der Prüfung
Strategische Vertretung im Finanzstrafverfahren
Aktives, koordiniertes Verfahrensmanagement
Gemeinsame Erstellung / Konzipierung einer Selbstanzeige
Wir arbeiten mit unserem bewährten Trichtermodell zur Vermeidung von Finanzstrafverfahren.
Jede kritische Betriebsprüfung läuft nach demselben Schema ab. Auf Basis jahrelanger Erfahrung und Tausender Rechtsfälle haben wir ein 7-stufiges Trichtermodell entwickelt, das ebendiesen Prozess abbildet – zum erfolgreichen Abschluss kritischer Betriebsprüfungen und zur Vermeidung von Finanzstrafverfahren.
Vor einer kritischen Betriebsprüfung stehen Ihnen alle Möglichkeiten offen. Gemeinsam mit Ihrem Klienten lassen sich prophylaktisch Maßnahmen und Absicherungen setzen. Mit dem Einsetzen einer kritischen Betriebsprüfung jedoch schließt sich das Fenster zunehmend und mit der Zeit sinken die Chancen auf Erfolg. Auch die konkreten Schritte, die pro Phase gesetzt werden sollten, lassen sich im Nachhinein nicht mehr aufholen. Aufgrund dessen ist rechtzeitiges und korrektes Handeln unabdingbar – und dafür setzen wir mit Ihnen gemeinsam die richtigen Schritte.
Positionieren Sie Ihre Kanzlei als erfolgreich und zielführend, auch bei der Lösung kritischer Betriebsprüfungen und bei Finanzstrafverfahren.
Gemeinsam führen wir Sie und Ihren Klienten ans Ziel, verhindern existenzielle Risiken und mindern Strafen auf beiden Seiten.
Nach der Betriebsprüfung ist vor dem Finanzstrafverfahren. Jeder Bericht wird von der Finanzstrafbehörde geprüft. Oberstes Gebot: Gemeinsamer Rechtfertigungsschriftsatz.
Die Selbstanzeige von steuerlichen Verfehlungen bewirkt Straffreiheit, wenn die 5 goldenen Regeln beachtet und eingehalten werden. Daher: Gemeinsame Erarbeitung und Umsetzung.