Finanzstrafrecht

Hausdurchsuchung? So reagieren Sie richtig!

3.4.2025

Eine Hausdurchsuchung ist ein tiefgreifender Eingriff in die Privatsphäre und kann für Betroffene eine belastende Erfahrung sein. Sie dient der Beweissicherung im Strafverfahren und kann sowohl private Wohnräume als auch Büros und andere betriebliche Räumlichkeiten betreffen. Aber unter welchen Voraussetzungen sind Hausdurchsuchungen überhaupt erlaubt? Und wie sollten Sie sich im Ernstfall verhalten?

Dieser Beitrag gibt Ihnen einen kompakten Überblick.

Die rechtlichen Grundlagen 

Eine Hausdurchsuchung ist nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

  • Es muss ein auf konkrete Tatsachen gestützter, begründeter Verdacht vorliegen, dass 
  • sich an diesem Ort eine verdächtige Person aufhält, oder
  • sich dort Gegenstände oder Spuren der strafbaren Handlung (Beweismittel) befinden, die gesichert werden können.
  • Die Durchsuchung bedarf grundsätzlich einer gerichtlich bewilligten Anordnung der Staatsanwaltschaft. Nur bei "Gefahr im Verzug" kann ausnahmsweise darauf verzichtet werden. 
  • Die Hausdurchsuchung muss verhältnismäßig sein, d.h. der erwartete Ermittlungserfolg muss in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere des Eingriffs stehen und es dürfen keine milderen Mittel zur Verfügung stehen.

Hausdurchsuchungen sind nur zulässig, wenn konkrete Hinweise auf eine Straftat vorliegen. Durchsuchungen „auf gut Glück“ sind unzulässig. 

Verhaltensregeln bei einer Hausdurchsuchung – So schützen Sie sich 

Hausdurchsuchungen erfolgen meist unangekündigt, oft früh morgens. Jetzt ist entscheidend, dass Sie besonnen und richtig reagieren. Hier sind die wichtigsten Punkte:

  • Bewahren Sie Ruhe – auch wenn die Situation belastend ist. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen oder zu vorschnellen Aussagen hinreißen. 
  • Rechtsanwalt kontaktieren – keine Zeit verlieren!  Je früher Sie professionelle rechtliche Unterstützung haben, desto besser. Rufen Sie uns sofort an – wir sind im Notfall sofort für Sie da und schützen Ihre Rechte. Warten Sie nach Möglichkeit mit jeglichen Auskünften, bis Ihr Anwalt vor Ort ist!
  • Lassen Sie sich die Durchsuchungsanordnung zeigen und kopieren Sie diese. Aus der darin enthaltenen Verdachtslage samt Begründung ergibt sich, nach welchen Personen/Gegenständen überhaupt gesucht wird und an welchen Orten gesucht werden darf. Sind einzelne Bereiche von der Anordnung nicht umfasst, muss eine Durchsuchung auch nicht zugelassen werden. Lassen Sie sich nicht zu einer Durchsuchung ohne gültige Anordnung überreden! 
  • Keine Mitwirkungspflicht: Sie müssen nicht aktiv an der Durchsuchung mitwirken oder Fragen beantworten. Vermeiden Sie jedoch alles, was als Behinderung der Ermittlungsarbeit ausgelegt werden könnte. Bei Unsicherheiten – rufen Sie uns an! Wir erklären Ihnen, was erlaubt ist und was nicht.
  • Dokumentieren Sie alles genau: Begleiten Sie die Beamten – wenn möglich mit einer neutralen Zeugin oder einem Zeugen – und notieren Sie sich Namen, durchgeführte Maßnahmen und sichergestellte Gegenstände. Wir helfen Ihnen dabei, eventuelle Verfahrensfehler geltend zu machen. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Rechte sichern!
  • Schweigen ist oft Gold – vermeiden Sie unbedachte Aussagen: Alles, was Sie sagen, kann dokumentiert und im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen Sie oder andere Beschuldigte verwendet werden. Antworten Sie auf keine Fragen ohne Rücksprache mit Ihrem Rechtsanwalt.
  • Schutz vor unzulässiger Sicherstellung: Rein private Gegenstände und Unterlagen von Parteienvertretern (zB Korrespondenz mit Rechtsanwalt) dürfen grundsätzlich nicht sichergestellt werden. Bei Gefahr des Verstoßes sollten die Beamten unverzüglich darauf hingewiesen werden.

Nach der Hausdurchsuchung – So geht es weiter

  • Fordern Sie das Sicherstellungsprotokoll an: Die ermittelnden Behörden haben über die Hausdurchsuchung ein schriftliches Protokoll (beinhaltet auch eine Liste der beschlagnahmten Gegenstände) zu erstellen, welches Ihnen auszuhändigen ist. Prüfen Sie dieses auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
  • Lassen Sie uns Ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen: Wurden Ihre Rechte verletzt? War die Durchsuchung unrechtmäßig? Wir analysieren den Sachverhalt und legen bei Bedarf Einspruch wegen Rechtsverletzung oder Beschwerde für Sie ein – nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf!
  • Denken Sie weiter – was kommt als Nächstes? Eine Hausdurchsuchung steht oft erst am Beginn eines Ermittlungsverfahrens. Je früher Sie rechtliche Beratung in Anspruch nehmen, desto besser können wir Ihre Interessen schützen.

Fazit – Hausdurchsuchung? Ihre Verteidigung beginnt jetzt!

Eine Hausdurchsuchung kann gravierende Folgen haben – für Ihre Karriere, Ihr Unternehmen und Ihr Privatleben. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um aktiv zu werden und sich bestmöglich zu schützen.

Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Verteidigung strategisch aufbauen! Wir sind Experten im Strafrecht und wissen genau, welche Schritte jetzt entscheidend sind. Kontaktieren Sie uns sofort – wir stehen Ihnen mit unserer Erfahrung und Expertise zur Seite!

Sie brauchen Soforthilfe? Rufen Sie uns an unter: 01/581 11 79

Jetzt Kontakt aufnehmen

Sie möchten von unserer Expertise profitieren? Scheuen Sie nicht, uns zu kontaktieren!

Eberl Legal | PCEberl Legal | PC
newsROOM

Verpassen Sie keine Neuigkeiten mehr.

Regelmäßig Neuigkeiten über aktuelle wirtschafts- und finanzrechtliche Änderungen und vieles mehr...

Kontakt

Wir sind mehr als nur klassische Verteidiger

Durch unsere hohe Schlagzahl in den Bereichen des Wirtschafts- und Finanzstrafrechts kennen wir die  Behördenschritte genau und wissen, was zu erwarten ist. Unser Ziel ist es, durch frühzeitige Präventionsschritte aktiv auf das Verfahren positiv einzugreifen, die Weichen für eine erfolgreiche Verteidigung zu stellen und Ihnen damit Ihre Ängste und Sorgen zu nehmen.

Vielen Dank für Ihre Anfrage! Wir werden uns in Kürze bei Ihnen melden!
Oops! Something went wrong while submitting the form.
No items found.