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Wesentliche Themen und Neuigkeiten aus dem Wirtschafts- und Finanzstrafrecht – mit Mehrwert und Nutzen für unsere Leser!

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Die fehlgeschlagene Entrichtung bei Selbstanzeigen – dieser Kardinalfehler führt zum Desaster und zwar zur Strafbarkeit und Beraterhaftung.

3.10.2024
Finanzstrafrecht

Die Entrichtung binnen Monatsfrist ist der stille Stolperstein im Zuge der Schadensgutmachung und führt in vielen Fällen – trotz Selbstanzeige – zu nachfolgenden Strafverfahren und bei unterlassener Aufklärung zur Beraterhaftung.

Kritische Betriebsprüfung® – "Querschläger – the dark side"(Teil 1)

25.9.2024
Finanzstrafrecht

Querschläger bei einer kritischen Betriebsprüfung erfolgreich ins „Licht“ führen

Das 2. Gebot im Finanzstrafrecht | Die Verjährung  – „Game over“!

19.9.2024
Finanzstrafrecht

Schon im Jahr 2012 hat der Autor in einer Zeitschrift für Anwälte die 10 Gebote des Finanzstrafrechtes skizziert. Das 2. Gebot: die Verjährung als ein wichtiger Eckpfeiler, d.h. ein unabdingbares „must-know“, welches immer wieder zu Fehlern führt.

Das 4. Gebot im Finanzstrafrecht | Die vertretbare Rechtsansicht – „Die Verteidigungslinie“!

12.9.2024
Finanzstrafrecht

Die vertretbare Rechtsansicht ist ein wesentliches Verteidigungsinstrument, welches zwar oft vorgebracht, aber in vielen Fällen nicht begründet ausgeführt wird und sohin auch in vielen Fällen nicht zum gewünschten Ziel führt. 

Das 6. Gebot im Finanzstrafrecht | Der Irrtum – „Irren ist menschlich“!

5.9.2024
Finanzstrafrecht

Der Irrtum im Finanzstrafgesetz wäre geradezu dazu prädestiniert, den oft komplexen Regelungen im Abgabenrecht, welche durch die Blankettstrafnormen des FinStrG in den Tatbestand hineingelesen werden, entgegen zu wirken. Er wird aber oft nur behauptet und daher auch in den meisten Fällen verworfen. Warum man dem Irrtum mehr Aufmerksamkeit schenken sollte, dient der kurze nachstehende Abriss.

Newsroom

24. Februar 2022

News:
Die „10 Gebote des Finanzstrafrechtes“ sind im Anmarsch

Praxisfall:
Selbstanzeige und Anordnung gemäß § 99 Abs 2 FinStrG

Praxisanalyse:
Geschäftsverteilung als „Rettungsanker in der Flut“ –  BFG vom 5.7.2021, RV 6300014/2019

Vorschau:
Seminare im Frühjahr

16. Dezember 2021

Aktueller Fall – Selbstanzeige und Stundung:
Gebot des Stundungsansuchens iSd § 212 BAO

Analyse:
Schwerpunkt: Vorfragenbeurteilung § 207 Abs 2 BAO durch Abgabenbehörde

BFG vom 09. September 2021, RV/6100030/2020

07. Oktober 2021

News:
„Wir sind GmbH“
2. Ausgabe des Praxismagazins „Brennpunkt Finanzstrafrecht & BP“

Analyse zum Schwerpunkt „finanzstrafrechtliches Parteiengehör“:
BFG vom 06. April 2021, GZ RM/7300002/2018
BFG vom 26. März 2021, GZ RM/7300001/2018

Vorschau:
4. „Jahresdialog Finanzstrafrecht“ am 14. Oktober 2021 bei Linde
ExpertHearing© am 04. November 2021

24. Juni 2021

News:
2. Auflage des Buches „Brennpunkt Betriebsprüfung – Vorhof zum Finanzstrafverfahren“, Erscheinungstermin 2022

Praxisfall:
Selbstanzeige/Entrichtung/Stundungsantrag § 212 BAO

Analyse:
OGH: Abgabenbetrug vs. Beweismittelfälschung – § 22 Abs 3 FinStrG

13 Os 67/20g vom 17. Februar 2021

Vorschau:
2. Ausgabe Praxismagazin „Brennpunkt Finanzstrafrecht & BP“
4. „Jahresdialog Finanzstrafrecht“ am 14. Oktober 2021

27. Mai 2021

Aktuelle Anfrage:
Verjährung/207 Abs 2 BAO vs. § 31 Abs 3 FinStrG – „Zug-Waggon-Prinzip“

Analyse:
BFG vom 9. Februar 2021 (GZ. RV/1100485/2017) – Vorfragenbeurteilung/Darlegung der Verfehlung vs subjektive Tatseite bei Selbstanzeigen

Vorschau:
Brennpunkt Newsroom Juni 2021
Expert Hearing Juni 2021
Jahresdialog Finanzstrafrecht Linde Mitte Oktober 2021

29. April 2021

News:
1. Ausgabe des Praxismagazins Brennpunkt Finanzstrafrecht & BP

Analyse:
Selbstanzeige/Rechtzeitigkeit/“Vorab-E-Mail“ eines Prüfers!
(BFG 13.01.2021- RV/7300036/2020)

Vorschau:
Brennpunkt Newsroom Mai 2021
Expert Hearing Juni 2021

18. März 2021

News:
Freischaltung Premiumbereich

Interview:
Mit Prof. Dr. Friedrich Fraberger, Partner KPMG (Tax Litigation)

„Dauerbrenner Niederschrift in der BP – im Focus: die Verletzung des Parteiengehörs“

Analyse:
BFG Jud/Verjährung § 207 BAO/Vorfragenbeurteilung Vorsatz

Vorschau:
Expert Hearing 07.04.2021
Kanzleiwebinar Brennpunkt Betriebsprüfung – Vorhof zum FinStrG

18. Februar 2021

News:
Homepage/ Dienstleistungen NEU

Aktuelles:
Behördenstruktur Neu/ABB

Analyse:
BFG/ Gewerbsmäßigkeit/ Quotenregelung

Vorschau:
Publikation/ Newsroom

ONLINE beratung

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Was passiert nach dem Erstgespräch?

Um tätig werden zu können, benötigen wir eine Vollmacht sowie einen Auftrag. Diese Dokumente stellen sicher, dass wir Ihre Interessen rechtlich vertreten dürfen. Danach prüfen wir die Informationen, die Sie uns geschildert haben. Wir erstellen eine umfassende Analyse Ihrer rechtlichen Lage und entwickeln mit unserem 7-Stufenplan eine maßgeschneiderte Strategie, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.

Habe ich einen direkten Ansprechpartner?

Ja, Sie haben bei uns einen direkten Ansprechpartner. Ab dem ersten Kontakt wird Ihnen ein erfahrener Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin zugewiesen, der/die Ihnen während des gesamten Verfahrens zur Seite steht. Ihr Ansprechpartner sorgt dafür, dass Sie jederzeit informiert sind und Ihre Fragen rasch beantwortet werden. Wir legen großen Wert auf eine persönliche Betreuung und direkte Kommunikation.

Wie schnell könnten Sie mir helfen?

Unser Ziel ist es, Ihnen schnellstmöglich die Unterstützung zu bieten, die Sie benötigen. Daher bearbeiten wir neue Anfragen sehr zügig und melden uns jedenfalls innerhalb eines Werktages nach Eingang Ihrer Anfrage zurück. Bei dringenden Fällen können wir Ihnen sogar innerhalb einer Stunde eine erste Rückmeldung geben. Lassen Sie uns bitte wissen, wenn es sich um eine besonders dringende Angelegenheit handelt, damit wir Ihre Anfrage entsprechend priorisieren können.

Welche Anforderungen muss ich erfüllen?

Für eine effektive Bearbeitung Ihres Anliegens und eine erfolgreiche Zusammenarbeit sind einige grundlegende Anforderungen wichtig:

  • Vollmacht und Auftrag: Um Sie rechtlich vertreten zu können, benötigen wir eine unterschriebene Vollmacht sowie einen Auftrag.

  • Frühzeitige Kontaktaufnahme: Gerade im Wirtschafts- und Finanzstrafverfahren ist Schnelligkeit oft ein wesentlicher Erfolgsfaktor. Je früher Sie uns informieren, desto besser können wir proaktiv und präventiv agieren und effektive Maßnahmen     ergreifen.

  • Vollständige Informationen: Bitte stellen Sie uns alle Unterlagen und Informationen zur Verfügung, die für die Bearbeitung Ihres Falls notwendig sind. Dazu gehören z.B. Verträge, Dokumente oder Schriftwechsel, die mit Ihrer Angelegenheit zusammenhängen.

  • Kooperationsbereitschaft: Eine offene und ehrliche Kommunikation ist entscheidend. Bitte informieren Sie uns umgehend über neue Entwicklungen oder relevante Änderungen in Ihrem Fall

Wenn Sie diese Anforderungen erfüllen, können wir Ihnen eine möglichst effiziente und zielgerichtete Unterstützung bieten.

Wie viel kostet mich eine Beratung?

Die Exzellenz unserer Arbeit einerseits sowie die (An-)Zahlung des Honorars samt Transparenz unserer Leistungen andererseits ist ein wichtiger Teil unserer Zusammenarbeit. Sowohl die Online-Beratung als auch eine Präsenzberatung sowie die laufende Betreuung Ihres Anliegens erfolgt nach Stundensätzen oder im Einzelfall nach Pauschalen. Die Kosten einer Onlineberatung entnehmen Sie aus unserem Buchungstool. Die Stundensätze für eine Präsenzberatung sowie laufende Betreuung teilen wir Ihnen gerne mit, wobei diese davon abhängen, ob Ihre Beratung durch einen Partner, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwaltsanwärter erfolgt. Es ist wesentlich, dass die (An-)Zahlungen entsprechend der Vereinbarung erfolgen, damit wir uns ganz auf Ihre rechtlichen Belange konzentrieren können.

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Durch unsere hohe Schlagzahl in den Bereichen des Wirtschafts- und Finanzstrafrechts kennen wir die  Behördenschritte genau und wissen, was zu erwarten ist. Unser Ziel ist es, durch frühzeitige Präventionsschritte aktiv auf das Verfahren positiv einzugreifen, die Weichen für eine erfolgreiche Verteidigung zu stellen und Ihnen damit Ihre Ängste und Sorgen zu nehmen.

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