Schwitzen statt sitzen: Gemeinnützige Leistung als Alternative zur Ersatzfreiheitsstrafe
In Österreich haben Straftäter unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, eine Haftstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) durch gemeinnützige Arbeit zu ersetzen. Dieses Prinzip "Schwitzen statt sitzen" hat sich dabei als wirksames Modell erwiesen, das nicht nur die Resozialisierung fördert, sondern auch erhebliche gesellschaftliche und wirtschaftliche Vorteile mit sich bringt:
Die rechtliche Grundlage
Nach § 3a Abs 1 des Strafvollzugsgesetzes (StVG) können Freiheitsstrafen von bis zu neun Monaten durch gemeinnützige Leistungen ersetzt werden. Die Umrechnung erfolgt im Verhältnis:
1 Tag Freiheitsstrafe = 4 Stunden gemeinnützige Arbeit
Nach vollständiger Erbringung gilt die Strafe als vollzogen.
Wann sind gemeinnützige Leistungen möglich?
Gemeinnützige Leistungen können in folgenden Fällen beantragt werden:
- als Diversionsmaßnahme im Strafverfahren,
- statt einer Ersatzfreiheitsstrafe* bei gerichtlichen Geldstrafen und
- statt einer Ersatzfreiheitsstrafe* bei verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren.
*Eine Ersatzfreiheitsstrafe tritt ein, sofern eine verhängte Geldstrafe nicht gezahlt werden kann und daher uneinbringlich ist. Die gemeinnützigen Leistungen substituieren nicht die Bezahlung der Geldstrafe, sondern den Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe.
Praktische Umsetzung
Die gemeinnützige Leistung wird in der Praxis über die Organisation NEUSTART koordiniert. Unter Berücksichtigung der jeweiligen Fähigkeiten im Einzelfall vermittelt die Einrichtung die Betroffenen an geeignete Einsatzstellen, zB zu
- sozialen Einrichtungen,
- Umweltschutzprojekten,
- verschiedenen kommunalen Diensten uvm.
Gemeinsam wird dabei ein individueller Zeitplan erstellt, der die persönlichen Umstände berücksichtigt. Die Tätigkeit erfolgt unentgeltlich und in der Freizeit.
Vorteile für Betroffene und Gesellschaft
Gemeinnützige Leistungen ermöglichen es, den Arbeitsplatz zu behalten, familiäre Verpflichtungen weiterhin zu erfüllen und im sozialen Umfeld integriert zu bleiben. Die oft mit Haft verbundene Desozialisierung wird vermieden. Statt zu bestrafen, leistet man einen konstruktiven Beitrag zur Wiedergutmachung. Für den Staat entfallen die Kosten für den Vollzug der Haftstrafe – eine wirtschaftliche Entlastung.
Fazit
Das Modell „Schwitzen statt sitzen“ macht deutlich, dass verhängte Strafen nicht zwangsläufig mit einem Freiheitsentzug verbunden sein müssen. Gemeinnützige Leistung als Alternative zur Haftstrafe ermöglicht eine sinnvolle Wiedergutmachung durch Verantwortungsübernahme und gesellschaftliche Teilhabe. Aufgrund ihrer positiven Wirkungen sollte diese Option daher bei jeglichen drohenden Freiheitsstrafen sorgfältig geprüft werden.
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