Eberl Legal
WIR SIND IHR SCHUTZSCHILD

Im Finanzstrafrecht sicher aufgehoben

Ein Finanzstrafverfahren kann für Führungskräfte und Unternehmer eine erhebliche Belastung darstellen. Neben der Bedrohung durch hohe Geld- und Freiheitsstrafen stehen oft auch die Reputation und die berufliche Zukunft auf dem Spiel. Für Steuerberater gilt das ebenfalls, wenn Ihnen vorgeworfen wird, sich an der Tat beteiligt zu haben.

Wir sind Ihre Kanzlei für Finanzstrafrecht in Wien.

Wir verstehen, wie beängstigend diese Situationen sein können. Unser Ziel ist es, Unternehmern, Führungskräften und Steuerberatern Ihre Ängste und Sorgen zu nehmen und durch ein gezielt einsetzbares, individuelles Schutzschild finanzstrafrechtliche Risiken früh zu erkennen und zu beseitigen oder zu minimieren.

Im Finanzstrafrecht sicher aufgehoben

Prävention als Schlüssel im Finanzstrafrecht

Es gibt im Finanzstrafrecht neben den prozessualen Verfahrensabschnitten wie das Ermittlungsverfahren, das Hauptverfahren und das Rechtsmittelverfahren ein weiteres wesentliches Stadium. Nämlich die kritische Betriebsprüfung  als Auslöser eines Finanzstrafverfahrens. In jedem Stadium können proaktiv zielgerichtete Maßnahmen gesetzt werden, um das Eintreten von finanzstrafrechtlichen Risiken zu verhindern oder zu minimieren und den Verfahrensausgang positiv zu beeinflussen. Je nachdem, in welchem Verfahrensstadium Sie sich befinden, sind auf den konkreten Fall zugeschnittene Maßnahmen zielführend. Je früher proaktive Schritte gesetzt werden, desto besser, da mehr Einflussmöglichkeiten bestehen als beispielsweise erst nach der Betriebsprüfung oder kurz vor Urteilsverkündung oder im Rechtsmittelverfahren.

Unser Ansatz: Proaktives Handeln in jedem Verfahrensstadium – Ihr persönliches Schutzschild

Unsere Verteidigungsstrategie beginnt daher nicht erst vor Gericht, sondern schon viel früher. Bereits im Rahmen einer Betriebsprüfung, spätestens im Rahmen des finanzstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens, entscheidet sich oft die weitere Entwicklung eines Falles. Gerade in diesen Verfahrensabschnitten können zahlreiche Handlungen gesetzt werden, um die Weichen für eine erfolgreiche Verteidigung zu stellen und unerwünschten Ereignissen in nachfolgenden Verfahrensstadien vorzubeugen. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, bereits frühzeitig präventiv einzugreifen und Strategien zu entwickeln, die den Verfahrensausgang positiv beeinflussen können. 

Deshalb haben wir ein Schutzschild entwickelt, um finanzstrafrechtlichen Risiken proaktiv zu begegnen. Unser Beratungsansatz basiert auf dem von uns in den letzten 15 Jahren entwickelten „7-Stufen Modell“, das es ermöglicht, rechtliche Gefahrenquellen systematisch zu identifizieren und – je nach Verfahrensstadium – zielgerichtete individuelle Maßnahmen zu ergreifen.

Wir beraten Sie über Ihr persönliches Schutzschild.

Dr. Christian Eberl
Fachanwalt für Finanzstrafrecht
Dr. Christian Eberl
LEISTUNGEN

Strafverteidigung und Vertretung im Finanzstrafrecht

Unsere Kanzlei ist auf die Verteidigung im Finanzstrafrecht spezialisiert. Wir beraten und vertreten sowohl Unternehmen und deren Führungskräfte als auch Einzelpersonen im Finanzstrafrecht. Ebenso übernehmen wir die Vertretung von Steuerberatern, wenn diese im Zuge eines Finanzstrafverfahrens als weitere Täter verfolgt werden. Weiters begleiten wir Steuerberater bei kritischen Betriebsprüfungen, um finanzstrafrechtliche Risiken für deren Klienten präventiv zu vermeiden oder zu minimieren.

Proaktive Verteidigung und präventive Beratung

Ein zentraler Schwerpunkt unserer Tätigkeit im Finanzstrafrecht liegt in der proaktiven Strafverteidigung. Bereits in der Betriebsprüfung, spätestens im finanzstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren, setzen wir entscheidende Schritte, um die Rechte unserer Mandant:innen bestmöglich zu sichern und strategisch auf das Verfahren einzuwirken. Wir setzen unsere Erfahrung, Expertise und Prozessführungskompetenz gezielt ein, um Mandant:innen in jedem Verfahrensstadium umfassend proaktiv zu vertreten.

Darüber hinaus beraten wir präventiv sowohl Unternehmer als auch Einzelpersonen, um Risiken frühzeitig zu erkennen und rechtssichere Lösungen zu entwickeln. Bereits in einem frühen Verfahrensstadium können gezielte Maßnahmen ergriffen werden, um finanzstrafrechtlich Risiken vorzeitig zu beseitigen, z.B. durch eine strafaufhebende Selbstanzeige.

Vertretung im Finanzstrafrecht - Begleitung und Vertretung von Steuerberatern

Wir begleiten Steuerberater nicht nur bei kritischen Betriebsprüfungen ihrer Klienten, sondern vertreten diese selbst, wenn sie ein Finanzstrafverfahren trifft. Weiters unterstützen wir Steuerberater, die im Zuge von Zwangsmaßnahmen gegenüber ihren Klienten mit Zeugeneinvernahmen oder Hausdurchsuchungen konfrontiert werden, um ihre Rechte und die ihres Klienten zu wahren.

Unsere Schwerpunkte im Finanzstrafrecht

Die Tätigkeitsschwerpunkte unserer Kanzlei liegen insbesondere in der Beratung und Vertretung in folgenden Bereichen:

  • Abgabenhinterziehung (§ 33 FinStrG)

  • Abgabenbetrug (§ 39 FinStrG)

  • Grob fahrlässige Abgabenverkürzung (§ 34 FinStrG) 

  • Vorsätzliche Fälschung, Verfälschung und Verwendung derartiger Belege  (§ 51 b FinStrG)

  • Meldepflichtverletzungen nach dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (§§ 15 ff WiEReG)

  • Selbstanzeige (§ 29 FinStrG)

  • Verbandsverantwortlichkeit (§ 28a FinStrG iVm § 1 ff VbVG)


Wir unterstützen Sie in allen Stadien Ihres Verfahrens, insbesondere

  • durch strategische Beratung im Rahmen der kritischen Betriebsprüfung und im finanzstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren

  • durch Beratung, Vorbereitung und Begleitung zur Beschuldigteneinvernahme

  • durch Begleitung bei Vernehmungen von Zeugen oder Auskunftspersonen

  • bei Zwangs- und Ermittlungsmaßnahmen (Hausdurchsuchung, Sicherstellung, Beschlagnahme, Telekommunikationsüberwachung, Kontenöffnung etc.)

  • bei der Vorbereitung und Durchführung von Akteneinsichten

  • bei der Vorbereitung und Einbringung von Schriftsätzen und Stellungnahmen an die Behörden

  • bei Haft- und Enthaftungsverfahren

  • durch Vertretung in Hauptverhandlungen sowie Spruchsenatsverhandlungen

  • bei Verfassung und Einbringung von Rechtsmitteln

  • bei der Beratung und Erstellung von Selbstanzeigen

  • bei finanzstrafrechtlichen Betriebsprüfungen (§ 99 Abs 2 FinStrG) 

Wenn Sie spezialisierte Unterstützung im Finanzstrafrecht benötigen, stehen wir Ihnen für eine persönliche Beratung gerne zur Verfügung. Die genannten Bereiche geben einen ersten Überblick – im direkten Gespräch klären wir, welche individuellen Maßnahmen in Ihrer konkreten Situation zielführend sind.

beratung

Überlassen Sie uns jetzt Ihre Ängste und Sorgen!

Als Rechtsanwalt im Finanzstrafrecht setze ich auf eine proaktive Verteidigung, um Ihre Interessen und Rechte entschlossen zu wahren. Ich stehe Ihnen als Schutzschild zur Seite und unterstütze Sie auch präventiv dabei, rechtliche Risiken zu erkennen und zu minimieren.

Lassen Sie uns offen über Ihre Situation sprechen, damit wir gemeinsam den individuellen Weg für Sie finden, um Ihre Rechte zu schützen und die bestmöglichen Lösungen für Ihren Fall zu finden.

100% Transparent
Kostenfrei stornierbar
Rasche Terminfindung
Dr. Christian Eberl
Dr. Christian Eberl
FAQ

Häufige Fragen zum Finanzstrafrecht

unser 7-stufen-modell

Wo stehen Sie in Ihrem finanzstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren?

7-Stufen-Plan

Unser 7-Stufen-Plan erklärt

Transparenz verschafft Vertrauen im Finanzstrafrecht

Sie verdienen Klarheit und Nachvollziehbarkeit. Sie vertrauen dann der geplanten Vorgangsweise, wenn Sie diese auch sofort verstehen und die Umsetzung klar und nachvollziehbar ist. Wenn Verwirrung besteht, geht auch das Vertrauen verloren und damit auch eine gemeinsame Umsetzung mit der Folge von erheblichen Risiken.

Deshalb sind klar strukturierte Maßnahmenpläne unter Anwendung des 7-Stufenplans in Finanzstrafverfahren ein wesentlicher Erfolgsfaktor, um wesentliche Risiken zu vermeiden.

Finanzstrafrechtliche Herausforderungen

Die drei wesentlichen Kriterien

01

Brennpunktmaßnahmen

Wir lokalisieren zunächst die Problemstellungen und die maßgeblichen Risikofaktoren, die potenziell zu finanzstrafrechtlichen Ermittlungen und nachfolgend zur finanzstrafrechtlichen Verurteilung führen können.

02

Planungsmaßnahmen

In der Folge analysieren wir mithilfe eines 7-Stufen-Plans („Trichtermodell“), auf welcher Ebene des finanzstrafrechtlichen Prozesses die relevanten Sachverhalte einzuordnen sind, die zu erheblichen finanzstrafrechtlichen Risiken führen können oder bereits offensichtlich geworden sind.

03

Transformationsmaßnahmen

Anschließend erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen transparente, klare und strukturierte Maßnahmenpläne für jede Prozessstufe, um sicherzustellen, dass Sie Ihrem Finanzstrafverfahren existenzbedrohende Risiken weitgehend vermeiden können

Haben Sie einen klaren Überblick über Ihre Situation als Beschuldigter?

Als Beschuldigter sehen Sie sich oft mit einer Situation konfrontiert, die ungewohnt und belastend ist. Unklarheiten über den Vorwurf und die möglichen Konsequenzen führen schnell zu Unsicherheiten. Gerade in dieser Phase ist es entscheidend, sich die richtigen Fragen zu stellen und professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Wissen Sie, was Ihnen vorgeworfen wird und haben Sie bereits Einblick in die Ermittlungsakten?

Wissen Sie, welche Konsequenzen Ihnen oder Ihrem Unternehmen drohen?

Wissen Sie, wie Sie sich effektiv verteidigen und die gegen Sie erhobenen Vorwürfe entkräftet werden können?

IHR ANWALT

Über Dr. Christian Eberl

Schon als Rechtsanwaltsanwärter habe ich schnell verstanden, dass der Präventivgedanke eine erhebliche Rolle spielt und eine zielgerichtete Verteidigung schon weit vorher beginnt. Als ich dann als Rechtsanwalt schon in einem frühen Stadium begann, potenzielle Gefahren zu analysieren und gezielte Maßnahmen zu ergreifen, zeigte sich immer dasselbe Ergebnis: 90 % der Finanzstrafverfahren konnten schon im Vorfeld durch proaktives strukturiertes Vorgehen für die Klienten beseitigt oder Risiken wesentlich minimiert werden.

 

Deshalb habe ich mich auf die proaktive und präventive Beratung und Verteidigung im Bereich des Finanzstrafrechts spezialisiert. Dabei arbeite ich eng mit unseren Klienten zusammen, um klare und individuelle Strategien zu entwickeln, die Vertrauen schaffen und ihnen zunächst ihre berechtigten Ängste und Sorgen nehmen. 

‍Proaktive Maßnahmen im richtigen Zeitpunkt wurden so wirkungsvoll, dass durch die Betreuung einer Vielzahl der Klienten und der Erfahrung im Finanzstrafrecht aus 15 Jahren unser neuer Standard des „7-Stufen-Modells“ entwickelt wurde.

Sie erhalten dadurch eine maßgeschneiderte Verteidigung. Die auch mit dem Ziel, Ihnen Ängste zu nehmen, indem wir als Ihr persönliches Schutzschild agieren. So können Sie sich darauf konzentrieren, was Ihnen wichtig ist – sei es Ihr Unternehmen, Ihre Familie oder Ihr persönliches Wohlergehen.

Dr. Christian Eberl
Blogbereich

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