Ihr Strafverteidiger bei Geldwäscherei
Geldwäschereivorwürfe entstehen häufig im Zusammenhang mit Bankgeschäften, Bargeldtransaktionen oder geschäftlichen Verflechtungen — oft ohne dass den Betroffenen die Herkunft der Vermögenswerte bewusst war. Wir prüfen Vorsatz und Tatbestand sorgfältig und verteidigen Sie konsequent.
- Sofortige Akteneinsicht
- Bundesweite Vertretung
- Diskrete Abwicklung
Zeitkritische Angelegenheit? Bei Geldwäschereiverdacht werden häufig Konten gesperrt und Vermögen sichergestellt. Kontaktieren Sie uns umgehend.

Werden Sie wegen Geldwäscherei beschuldigt?
Vom Bankgeschäft bis zur Kontosperre — wir analysieren den Vorwurf und schützen Ihre Interessen im gesamten Verfahren.
Geldwäscherei nach § 165 StGB — Tatbestand, Strafrahmen, Meldepflichten
Geldwäscherei nach § 165 StGB erfasst im Kern den Umgang mit Vermögensbestandteilen, die aus einer mit Strafe bedrohten Handlung (Vortat) herrühren — etwa das Verbergen, Verschleiern der Herkunft, Umwandeln oder Übertragen solcher Werte. Geschützt werden damit die Rechtspflege und der legale Wirtschaftskreislauf.
Der Grundtatbestand ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bedroht. Bei einem Wert der Vermögensbestandteile über 50.000 Euro oder bei Begehung als Mitglied einer kriminellen Vereinigung erhöht sich der Strafrahmen auf ein bis zehn Jahre. Entscheidend für die Strafbarkeit ist der Vorsatz in Bezug auf die kriminelle Herkunft der Werte — gerade hier liegt häufig der zentrale Verteidigungsansatz, da die Herkunft für Betroffene oft nicht erkennbar war.
Parallel zum Strafrecht bestehen umfangreiche Sorgfalts- und Meldepflichten nach dem Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG) sowie nach dem WiEReG (Register der wirtschaftlichen Eigentümer). Verstöße gegen diese Pflichten können eigenständig sanktioniert werden — auch unabhängig von einem strafrechtlichen Geldwäschereivorwurf.
Vertiefende Informationen bietet unser Beitrag Geldwäscherei (§ 165 StGB) — Tatbestand, Strafrahmen, Meldepflicht. Die Geldwäscherei gehört zu unserem Schwerpunkt Wirtschafts- und Finanzstrafrecht.
Wir kümmern uns um Ihre Ängste & Sorgen
Als Rechtsanwalt im Wirtschaftsstrafrecht setzen wir auf eine proaktive Verteidigung, um Ihre Interessen und Rechte entschlossen zu wahren. Wir stehen Ihnen als Schutzschild zur Seite und unterstützen Sie auch präventiv dabei, rechtliche Risiken zu erkennen und zu minimieren.
Lassen Sie uns offen über Ihre Situation sprechen, damit wir gemeinsam den individuellen Weg für Sie finden, um Ihre Rechte zu schützen und die bestmöglichen Lösungen für Ihren Fall zu finden.
