Hausdurchsuchung – was jetzt?

Ihr Rechtsanwalt für Soforthilfe bei einer Hausdurchsuchung in Wien

Eine Hausdurchsuchung zählt zu den einschneidendsten Ermittlungsmaßnahmen des Strafverfahrens. Für Betroffene kommt sie häufig völlig überraschend und ist mit erheblichem Druck, Unsicherheit und vielen offenen Fragen verbunden.

Gerade in diesen ersten Stunden werden jedoch oftmals bereits entscheidende Weichen für den weiteren Verlauf des Verfahrens gestellt. Wie Sie sich während der Hausdurchsuchung verhalten und welche Schritte unmittelbar danach gesetzt werden, kann erhebliche Auswirkungen auf Ihre rechtliche Situation haben.

Umso wichtiger ist es, Ruhe zu bewahren und frühzeitig rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Die rasche Einbindung eines erfahrenen Strafverteidigers ermöglicht es, die Ermittlungsmaßnahme rechtlich zu begleiten, Ihre Rechte zu wahren und Ihre Interessen von Beginn an konsequent zu vertreten. Eine wirksame Verteidigung beginnt nicht erst vor Gericht, sondern bereits bei den ersten Ermittlungsmaßnahmen.

Wir stehen Ihnen in dieser Situation rasch, diskret und mit der notwendigen Erfahrung zur Seite.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Rasche anwaltliche Unterstützung, wenn jede Minute zählt
  • Langjährige Erfahrung im Finanz- und Wirtschaftsstrafrecht
  • Österreichweite Vertretung
  • Persönliche und individuelle Betreuung
  • Höchste Diskretion und Vertraulichkeit
  • Proaktive Verteidigung nach unserem – klare Strategie in jedem Verfahrensstadium

Wenn Sie den Verdacht haben, dass gegen Sie ermittelt wird oder eine Hausdurchsuchung bevorstehen könnte, ist rasches Handeln besonders wichtig. Eine frühzeitige rechtliche Einschätzung schafft Klarheit über die eigene Situation, hilft dabei, Risiken zu erkennen und ermöglicht es sich auf mögliche Verfahrensschritte vorzubereiten.

Rasche Ersteinschätzung – Strategische Handlungsempfehlungen

Findet gerade eine Durchsuchung statt? Kontaktieren Sie uns umgehend – wir sind im Notfall sofort für Sie da und schützen Ihre Rechte. Bewahren Sie Ruhe und vermeiden Sie vorschnelle Angaben, bevor Ihr Anwalt eingetroffen ist.

20 Jahre
Erfahrung
9
Mitarbeiter
1.037
erfolgreiche Fälle
Ihre Rechte

Verhaltensregeln bei einer Hausdurchsuchung

Ruhe bewahren und sofort anwaltliche Unterstützung beiziehen

Bewahren Sie Ruhe und lassen Sie sich nicht zu vorschnellen Handlungen oder Aussagen verleiten. Rufen Sie uns sofort an – wir sind im Notfall für Sie erreichbar und wahren Ihre Rechte von Beginn an.

Durchsuchungsanordnung vorlegen lassen und prüfen

Lassen Sie sich die Durchsuchungsanordnung vorlegen und prüfen Sie, nach welchen Personen oder Gegenständen gesucht wird und welche Räumlichkeiten durchsucht werden dürfen. Liegt keine Durchsuchungsanordnung vor oder geht die Durchsuchung darüber hinaus, rufen Sie uns sofort an, bevor Sie weiteren Maßnahmen zustimmen.

Keine vorschnellen Angaben machen

Lassen Sie sich nicht zu vorschnellen Aussagen hinreißen. Alles, was Sie während der Hausdurchsuchung äußern, kann dokumentiert und im weiteren Verfahren verwertet werden.

Keine Mitwirkungspflicht

Sie müssen nicht aktiv an der Durchsuchung mitwirken oder Fragen beantworten. Vermeiden Sie jedoch Widerstand oder Verhaltensweisen, die als Behinderung der Ermittlungsmaßnahme ausgelegt werden könnten.

Maßnahmen und Sicherstellungen dokumentieren

Achten Sie darauf, welche Gegenstände sichergestellt werden, und notieren Sie diese möglichst genau. Dokumentieren Sie außerdem die Namen der beteiligten Beamten sowie die durchgeführten Maßnahmen. Eine genaue Dokumentation kann für die spätere Verteidigung von entscheidender Bedeutung sein.

Unzulässige Sicherstellungen vermeiden

Achten Sie darauf, ob auch rein private Gegenstände oder geschützte Unterlagen – insbesondere die Korrespondenz mit Ihrem Rechtsanwalt – von der Sicherstellung betroffen sind. Weisen Sie die Beamten in solchen Fällen unmittelbar darauf hin.

Was Sie jetzt tun sollten

Bei Unsicherheiten oder einer laufenden Hausdurchsuchung kontaktieren Sie uns umgehend. Wir stehen Ihnen sofort zur Seite, begleiten die weitere Vorgehensweise und sorgen dafür, dass Ihre Rechte von Beginn an bestmöglich gewahrt werden.

Weiterführende Informationen zu Ihren Rechten und den wichtigsten Verhaltensregeln finden Sie in unserem Blogartikel.

Beratung

Wir nehmen Ihnen Ihren Sorgenkoffer ab!

Als Fachkanzlei im Finanz- und Wirtschaftsstrafrecht setzen wir auf eine proaktive und strategische Verteidigung. Ob eine Hausdurchsuchung bevorsteht, gerade durchgeführt wird oder bereits erfolgt ist – wir begleiten Sie in jeder Phase des Verfahrens und wahren Ihre Rechte und Interessen konsequent.

Mag. Beate Weisser · Rechtsanwältin für Wirtschaftsstrafrecht

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Rasche Terminfindung
FAQ

FAQ zur Hausdurchsuchung

Wann ist eine Hausdurchsuchung in Österreich zulässig?

Eine Hausdurchsuchung ist nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen zulässig.

Es muss ein auf konkrete Tatsachen gestützter, begründeter Verdacht bestehen, dass sich am Durchsuchungsort eine verdächtige Person befindet oder dort Beweismittel (zB Gegenstände oder Spuren einer Straftat) aufgefunden werden können.

Die Durchsuchung bedarf grundsätzlich einer gerichtlich bewilligten Anordnung der Staatsanwaltschaft. Nur bei „Gefahr im Verzug“ kann ausnahmsweise darauf verzichtet werden.

Darüber hinaus muss die Hausdurchsuchung verhältnismäßig sein, d.h. der erwartete Ermittlungserfolg muss in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere des Eingriffs stehen und es dürfen keine milderen Mittel zur Verfügung stehen.

Hausdurchsuchungen sind nur zulässig, wenn konkrete Hinweise auf eine Straftat vorliegen. Durchsuchungen „auf gut Glück“ sind unzulässig.

Bestehen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Hausdurchsuchung oder wurden Verfahrensvorschriften nicht eingehalten, sollten diese rechtlich geprüft werden. Wir unterstützen Sie dabei, mögliche Verfahrensfehler zu erkennen, Ihre Rechte konsequent wahrzunehmen und die erforderlichen rechtlichen Schritte einzuleiten.Jetzt kontaktieren
Was ist bei einer Hausdurchsuchung erlaubt?

Bei einer Hausdurchsuchung darf grundsätzlich nur nach jenen Personen oder Gegenständen gesucht werden, die in der Durchsuchungsanordnung genannt sind. Auch Sicherstellungen und Beschlagnahmen sind grundsätzlich darauf beschränkt. Rein private Gegenstände und Unterlagen von Parteienvertretern (zB Korrespondenz mit Rechtsanwalt) dürfen grundsätzlich nicht sichergestellt werden. Darüber hinaus dürfen nur die in der Anordnung genannten Bereiche durchsucht werden.

Betroffene haben das Recht, bei der Durchsuchung anwesend zu sein und einen Rechtsanwalt oder eine andere Vertrauensperson beizuziehen.

Die Behörden haben die Hausdurchsuchung möglichst schonend durchzuführen. Aufsehen, Belästigungen und Störungen sind auf das unvermeidbare Maß zu beschränken.

Türen oder andere Sperrvorrichtungen dürfen nur gewaltsam geöffnet werden, wenn eine freiwillige Öffnung verweigert wird oder dies für den Ermittlungserfolg erforderlich ist.

Sobald der Zweck der Hausdurchsuchung erreicht ist, muss sie beendet werden. Eine weitere Suche nach Gegenständen „auf gut Glück“ ist unzulässig.

Praktische Hinweise zum richtigen Verhalten während einer Hausdurchsuchung finden Sie in unserem Blogbeitrag.

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Gerade während einer laufenden Hausdurchsuchung kann eine frühzeitige rechtliche Unterstützung entscheidend sein. Bei Unsicherheiten sollten Sie daher möglichst rasch einen erfahrenen Strafverteidiger kontaktieren.Jetzt kontaktieren
Wie verhalte ich mich bei einer Hausdurchsuchung?

Hausdurchsuchungen erfolgen meist unangekündigt, häufig in den frühen Morgenstunden. In dieser Situation sollten Sie insbesondere folgende Punkte beachten:

Ruhe bewahren und Strafverteidiger kontaktieren: Nehmen Sie möglichst rasch rechtliche Unterstützung in Anspruch und vermeiden Sie vorschnelle Aussagen.

Durchsuchungsanordnung prüfen: Lassen Sie sich die Anordnung zeigen und achten Sie darauf, welche Räumlichkeiten und Gegenstände tatsächlich von der Maßnahme umfasst sind.

Keine Mitwirkungspflicht: Sie sind grundsätzlich nicht verpflichtet, Fragen der Ermittlungsbehörden zu beantworten oder aktiv an der Durchsuchung mitzuwirken.

Maßnahmen dokumentieren: Begleiten Sie die Beamten – wenn möglich mit einer neutralen Zeugin oder einem Zeugen – und notieren Sie sich Namen, durchgeführte Maßnahmen und sichergestellte Gegenstände.

Handeln Sie rechtzeitig: Gerade in dieser Situation empfiehlt es sich, möglichst frühzeitig anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Ausführliche Informationen, rechtliche Grundlagen und weitere konkrete Verhaltensregeln finden Sie in unserem Blogbeitrag.

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Was passiert nach einer Hausdurchsuchung?

Nach einer Hausdurchsuchung sollte zunächst sorgfältig geprüft werden, welche Gegenstände und Unterlagen sichergestellt oder beschlagnahmt wurden.

Die Ermittlungsbehörden haben über die Durchsuchung ein schriftliches Protokoll zu erstellen, das auch eine Liste der beschlagnahmten Gegenstände beinhaltet und daher auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft werden sollte.

Darüber hinaus sollte zeitnah geprüft werden, ob die Hausdurchsuchung und die vorgenommenen Sicherstellungen rechtmäßig erfolgt sind, um mögliche Verfahrensfehler frühzeitig zu erkennen und Ihre Rechte bestmöglich zu wahren.

Wichtig ist auch zu bedenken, dass eine Hausdurchsuchung häufig erst den Beginn eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens darstellt und bereits in dieser Phase oftmals wesentliche Weichen für den weiteren Verfahrensverlauf gestellt werden.

Je früher Sie rechtliche Beratung in Anspruch nehmen, desto besser können wir Ihre Interessen schützen und Ihre Verteidigung strategisch aufbauen.Jetzt kontaktieren
Darf mein Anwalt bei einer Hausdurchsuchung dabei sein?

Ja. Wenn bei Ihnen eine Hausdurchsuchung durchgeführt wird, haben Sie das Recht, eine Person Ihres Vertrauens – etwa ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin – beizuziehen.

Um dem Betroffenen die Ausübung seines Rechts zu ermöglichen, ist vor Beginn der Durchsuchung eine angemessene Zeit auf die hinzugezogene Vertrauensperson zu warten.

Muss ich bei der Hausdurchsuchung mitwirken?

Sie müssen eine rechtmäßige Hausdurchsuchung grundsätzlich dulden. Sie sind jedoch nicht verpflichtet, aktiv an der Durchführung mitzuwirken oder Fragen der Ermittlungsbehörden zur Sache zu beantworten.

Verhalten Sie sich ruhig und vermeiden Sie alles, was als Behinderung der Ermittlungsmaßnahme ausgelegt werden könnte. Dazu zählt insbesondere, keine Gegenstände beiseitezuschaffen oder sonstige Maßnahmen zu setzen, die den Ablauf der Durchsuchung beeinträchtigen könnten.

Besondere Vorsicht ist bei Aussagen gegenüber den Ermittlungsbehörden geboten. Ihre Angaben können dokumentiert und im weiteren Verfahren verwertet werden. Machen Sie daher keine Angaben zur Sache. Gerade bei einer laufenden Hausdurchsuchung können frühzeitige rechtliche Unterstützung und die richtige Vorgehensweise entscheidend sein. Kontaktieren Sie uns daher möglichst rasch – wir unterstützen Sie und wahren Ihre Rechte von Beginn an!

Kontakt

Wir sind mehr als nur klassische Verteidiger

Durch unsere hohe Schlagzahl im Finanz- und Wirtschaftsstrafrecht kennen wir die Vorgehensweisen der Ermittlungsbehörden genau und wissen, worauf es in den einzelnen Verfahrensphasen ankommt.

Unser Ziel ist es, frühzeitig und strategisch zu handeln, um den Verfahrensverlauf aktiv zu beeinflussen, die richtigen Weichen für Ihre Verteidigung zu stellen und Ihnen in einer belastenden Situation Sicherheit und Klarheit zu geben.

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* Die Erstberatung dient der raschen Hilfe und Ersteinschätzung der Situation. Das Honorar beträgt EUR 325,00 netto zuzüglich Umsatzsteuer je Online-Beratungsstunde. Nach erfolgter Erstberatung werden bei weiterer Inanspruchnahme von Beratungsleistungen, insbesondere bei Auftragserteilung, für den konkreten Einzelfall individuelle Stundensätze vereinbart, welche dem Auftrag zugrunde liegen.

Hausdurchsuchung? Ihre Verteidigung beginnt jetzt!

Wir sind Experten im Strafrecht und wissen genau, welche Schritte jetzt entscheidend sind. Kontaktieren Sie uns sofort – wir stehen Ihnen mit unserer Erfahrung und Expertise zur Seite!

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