Vorwurf Betrug oder schwerer Betrug? Geschädigter eines Betrugsfalls?

Ihr Rechtsanwalt für Betrug & schweren Betrug in Wien

Wird Ihnen Betrug vorgeworfen oder sind Sie Opfer eines Betrugs geworden, stellen sich meist sofort zahlreiche Fragen:

  • Muss ich einer Beschuldigtenladung Folge leisten?
  • Wie kann ich mich gegen den Betrugsvorwurf verteidigen?
  • Welche Strafen können bei einer Verurteilung drohen?
  • Wie kann ich meinen Schaden geltend machen?
  • Bekomme ich mein Geld zurück?

Sind Sie selbst mit einem Betrugsvorwurf konfrontiert oder möchten Sie als Geschädigter eines Betrugsfalls Ihre Ansprüche durchsetzen? Wir stehen Ihnen als spezialisierte Kanzlei im Wirtschafts- und Finanzstrafrecht zur Seite.

Unser Ziel ist es, frühzeitig Klarheit zu schaffen, Risiken fundiert einzuschätzen und durch strategisches Vorgehen die richtigen Weichen für das weitere Verfahren zu stellen.

Überlassen Sie uns Ihren Sorgenkoffer.

  • Langjährige Erfahrung im Wirtschaftsstrafrecht
  • Österreichweite Vertretung
  • Persönliche und individuelle Betreuung
  • Höchste Diskretion und Vertraulichkeit
  • Maßgeschneiderte Strategie für Ihren Fall
  • Proaktive Verteidigung nach unserem – klare Strategie in jedem Verfahrensstadium

Rasche Ersteinschätzung – Strategische Handlungsempfehlungen

Frühzeitiges Handeln ist entscheidend. Eine rechtzeitige rechtliche Beratung schafft Klarheit, gibt Sicherheit und ermöglicht es, rechtliche Risiken frühzeitig zu erkennen und proaktiv zu handeln.

20 Jahre
Erfahrung
9
Mitarbeiter
1.037
erfolgreiche Fälle
Betrug im Detail

Was ist Betrug?

Betrug in Österreich begeht, wer mit dem Vorsatz, sich selbst oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, eine andere Person durch Täuschung über Tatsachen zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung veranlasst, wodurch diese oder eine andere Person am Vermögen geschädigt wird.

Vereinfacht gesagt: Beim Betrug will der Täter sich selbst oder jemand anderem einen unrechtmäßigen Vorteil verschaffen, meist in Form von Geld oder anderen Vermögenswerten. Dazu täuscht er eine andere Person, sodass diese eine Vermögensverfügung trifft (z.B. Geld überweist oder eine Ware herausgibt). Dadurch entsteht bei ihr oder bei einer anderen Person ein finanzieller Schaden.

Strafrahmen: Welche Strafe droht bei Betrug?

TatbestandStrafrahmen
Einfacher Betrug (§ 146 StGB)Freiheitsstrafe bis 6 Monate oder Geldstrafe bis 360 Tagessätze
Schwerer Betrug (§ 147 StGB) – Schaden über 5.000 € oder Einsatz besonderer TäuschungsmittelFreiheitsstrafe bis zu 3 Jahren
Schwerer Betrug (§ 147 Abs 3 StGB) – Schaden über 300.000 €Freiheitsstrafe von 1 bis 10 Jahren

Welche strafrechtlichen Konsequenzen tatsächlich drohen, hängt stets von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Insbesondere die Schadenshöhe, die Beweislage sowie allfällige Vorstrafen spielen dabei eine wesentliche Rolle.

Mehr zum Thema Betrug

Sie möchten mehr über den Tatbestand des Betrugs, die Unterschiede zwischen Betrug und schwerem Betrug oder alles rund um die Erstattung einer Betrugsanzeige erfahren? In unseren Blogbeiträgen finden Sie vertiefende Informationen zu den rechtlichen Grundlagen, typischen Fallkonstellationen und den wesentlichen Fragen rund um Betrugsverfahren.

Unsere Vertretung für Beschuldigte und Geschädigte

Vorwurf des Betrugs: Eine wirksame Verteidigung beginnt nicht erst vor Gericht

Gerade im Ermittlungsverfahren werden häufig die entscheidenden Weichen für den weiteren Verlauf des Verfahrens gestellt. Nicht jeder Betrugsvorwurf hält einer rechtlichen Überprüfung stand.

Insbesondere im Wirtschaftsleben ist die Abgrenzung zwischen strafrechtlich relevantem Verhalten und einer gescheiterten Geschäftsbeziehung häufig komplex. Ob tatsächlich ein strafbarer Betrug vorliegt, hängt oftmals von entscheidenden Details des Sachverhalts, der Beweislage und der rechtlichen Bewertung ab.

Eine frühzeitige Verteidigung ermöglicht es,

  • den Tatvorwurf rechtlich einzuordnen,
  • die Beweislage umfassend zu analysieren,
  • Risiken frühzeitig zu erkennen und
  • eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie zu entwickeln und konsequent umzusetzen.

Wir begleiten Sie während des gesamten Verfahrens, vertreten Ihre Interessen gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht und setzen uns dafür ein, dass Ihre Rechte von Beginn an bestmöglich gewahrt werden.

Unsere Strategie: Der 7-Stufen-Plan

Eine erfolgreiche Verteidigung erfordert frühzeitiges und strategisches Handeln. Mit unserem 7-Stufen-Plan ordnen wir Ihre Situation ein, definieren die erforderlichen Maßnahmen und entwickeln eine klare Strategie für jede Phase des Verfahrens.

Unsere Verteidigung

Ihre Vertretung in jedem Verfahrensstadium

Vorbereitung und Begleitung zur Beschuldigteneinvernahme

Eine Einvernahme kann entscheidenden Einfluss auf den weiteren Verlauf des Verfahrens haben. Wir bereiten Sie sorgfältig vor und begleiten Sie bei Vernehmungen vor Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft.

Strategische Beratung und Verteidigung bereits im Ermittlungsverfahren

Bereits im Ermittlungsverfahren werden häufig die Weichen für eine erfolgreiche Verteidigung gestellt. Wir entwickeln eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie und vertreten Ihre Interessen von Anfang an.

Unterstützung bei Zwangs- und Ermittlungsmaßnahmen

Hausdurchsuchungen, Sicherstellungen, Beschlagnahmen, Telekommunikationsüberwachung oder Kontenöffnungen stellen für Betroffene häufig eine erhebliche Belastung dar. Wir stehen Ihnen rasch und entschlossen zur Seite.

Vorbereitung und Durchführung von Akteneinsichten

Eine fundierte Verteidigung setzt die genaue Kenntnis der Aktenlage voraus. Wir beantragen engmaschig Akteneinsicht, analysieren die Beweislage und informieren Sie umfassend über die weiteren Verteidigungsmöglichkeiten.

Vertretung bei Haft- und Enthaftungsverfahren

Freiheitsbeschränkende Maßnahmen erfordern eine schnelle und sorgfältige rechtliche Prüfung. Wir vertreten Ihre Interessen in sämtlichen haftrechtlichen Verfahren und setzen uns für die Wahrung Ihrer Rechte ein.

Vorbereitung und Einbringung von Schriftsätzen und Stellungnahmen an die Staatsanwaltschaft

Durch fundierte Schriftsätze und Stellungnahmen bringen wir Ihre Position frühzeitig und aktiv in das Verfahren ein und schaffen die Grundlage für eine erfolgreiche Vertretung.

Vorbereitung und Einbringung von Beschwerden und Rechtsmitteln

Wir prüfen sämtliche Beschwerde- und Rechtsmitteloptionen und ergreifen die notwendigen Schritte, um Ihre Rechte bestmöglich zu wahren.

Vertretung in Hauptverhandlungen

Kommt es zu einer Hauptverhandlung, vertreten wir Ihre Interessen vor Gericht mit einer sorgfältig vorbereiteten und individuell abgestimmten Verteidigung.

Geschädigter eines Betrugs? Wir setzen Ihre Interessen durch

Wer Opfer eines Betrugs wird, steht häufig nicht nur vor einem finanziellen Schaden, sondern auch vor der Frage, welche Schritte nun sinnvoll und erfolgversprechend sind.

Viele Geschädigte möchten rasch wissen:

  • Soll ich Strafanzeige erstatten?
  • Wie kann ich meinen Schaden bestmöglich geltend machen?
  • Welche Unterlagen und Nachweise sind erforderlich?
  • Wie kann ich meine Ansprüche im Strafverfahren durchsetzen?

Wir unterstützen Sie bei der rechtlichen Aufarbeitung des Sachverhalts, der Einbringung einer fundierten Strafanzeige/Sachverhaltsdarstellung und der Durchsetzung Ihrer vermögensrechtlichen Ansprüche. Dabei begleiten wir Sie durch das Verfahren und setzen uns dafür ein, Ihre Interessen bestmöglich zu wahren.

Für Geschädigte

Wie wir Ihnen Ihren Sorgenkoffer abnehmen

Rechtliche Ersteinschätzung Ihres Falles

Wir prüfen Ihren Sachverhalt, beurteilen die rechtliche Ausgangslage und zeigen Ihnen die konkreten Handlungsoptionen sowie die möglichen nächsten Schritte auf.

Vorbereitung und Einbringung einer Sachverhaltsdarstellung

Wir bereiten den Sachverhalt auf und übernehmen die Einbringung einer fundierten Strafanzeige bei der zuständigen Behörde.

Begleitung zur Zeugeneinvernahme

Eine Zeugenaussage kann für den weiteren Verlauf des Verfahrens entscheidend sein. Wir begleiten Sie zur Einvernahme und klären Sie vorab über Ihre Rechte und Pflichten als Zeuge auf.

Durchsetzung Ihrer Ansprüche als Privatbeteiligter

Wir vertreten Sie als Privatbeteiligter im Strafverfahren und setzen Ihre Ansprüche konsequent durch.

So läuft ein Strafverfahren wegen Betrugs ab

  1. 1

    Ermittlungsverfahren

    Das Strafverfahren beginnt mit Ermittlungen der Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft bei Vorliegen eines Anfangsverdachts, häufig nach einer Strafanzeige. Im Ermittlungsverfahren kann es zu Ermittlungsmaßnahmen wie etwa Hausdurchsuchungen, Einvernahmen, Sicherstellungen oder Telefonüberwachungen kommen. In dieser Phase werden regelmäßig entscheidende Weichen für den weiteren Verlauf des Strafverfahrens gestellt und wesentliche Grundlagen für das spätere Verfahren geschaffen. Insbesondere durch Aussagen, Vorlage von Beweisen und gegebenenfalls Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme, kann der weitere Verlauf des Verfahrens wesentlich beeinflusst werden.

  2. 2

    Hauptverfahren

    Wenn auf Grund eines ausreichend geklärten Sachverhalts eine Verurteilung nahe liegt und kein Grund für die Einstellung des Verfahrens oder den Rücktritt von der Verfolgung (Diversion) vorliegt, hat die Staatsanwaltschaft bei dem für das Hauptverfahren zuständigen Gericht die Anklage einzubringen. Durch das Einbringen der Anklage beginnt das Hauptverfahren.

  3. 3

    Rechtsmittelverfahren

    Das Hauptverfahren endet mit einem Urteil. Das Gericht kann den Angeklagten verurteilen, freisprechen oder das Verfahren diversionell erledigen. Hat sich der Geschädigte als Privatbeteiligter angeschlossen, entscheidet das Gericht auch über die geltend gemachten Ansprüche. Andernfalls erfolgt eine Verweisung auf den Zivilrechtsweg. Gegen das Urteil steht dem Angeklagten der Rechtsmittelweg offen; Privatbeteiligten nur eingeschränkt hinsichtlich ihrer Ansprüche.

Beratung

Überlassen Sie uns jetzt Ihre Ängste und Sorgen!

Als Fachkanzlei im Wirtschafts- und Finanzstrafrecht setzen wir auf eine proaktive und strategische Vertretung. Ob Ihnen Betrug vorgeworfen wird oder Sie als Geschädigter Ihre Ansprüche durchsetzen möchten – wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen die passende Strategie für Ihren individuellen Fall.

Mag. Beate Weisser · Rechtsanwältin für Wirtschaftsstrafrecht

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Kostenfrei stornierbar
Rasche Terminfindung
FAQ

FAQ zu Betrug und schwerem Betrug

Was tun bei Betrugsverdacht als Beschuldigter?

Als Beschuldigter eines Betrugsverdachts gilt eine Person, gegen die die Strafverfolgungsbehörden den konkreten Verdacht haben, durch Täuschung einen Irrtum bei einer anderen Person hervorgerufen und dadurch einen Vermögensschaden verursacht zu haben; ab diesem Zeitpunkt können gegen Sie Ermittlungsmaßnahmen angeordnet und Beweise erhoben werden.

Für Betroffene ist dies zunächst oft eine belastende und einschüchternde Situation, zugleich eröffnet sie jedoch wichtige Rechte, die insbesondere im Rahmen des Ermittlungsverfahrens, genutzt werden sollten.

Dazu zählt vor allem das Recht auf Verteidigung: Wer frühzeitig handelt und seine Verteidigung absichert, schafft die Grundlage für eine wirksame Wahrnehmung seiner Rechte.

Eng damit verbunden ist das Recht auf Akteneinsicht, denn die Kenntnis des Akteninhalts bildet die Grundlage für eine fundierte Prüfung des Tatvorwurfs und der Beweislage sowie die Entwicklung einer zielgerichteten Verteidigungsstrategie: Nur wer die konkreten Vorwürfe sowie die zugrunde liegenden Verdachtsmomente und Ermittlungsergebnisse kennt, kann seine Verteidigung gezielt ausrichten und die entscheidenden Weichen für den weiteren Verfahrensverlauf stellen.

Mit professioneller Strafverteidigung sichern Sie sich die besten Chancen, das Verfahren aktiv zu gestalten und die Weichen für eine erfolgreiche Verteidigung zu stellen.

Einen umfassenden Überblick über Ihre Rechte als Beschuldigter finden Sie hier!

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Warten Sie nicht ab: Lassen Sie sich fundiert beraten und schützen Sie Ihre Rechte.Jetzt kontaktieren
Was tun bei Betrugsverdacht als Opfer?

Wenn Sie den Verdacht haben, Opfer eines Betrugs geworden zu sein, sollten Sie rasch handeln und den Sachverhalt frühzeitig aufarbeiten sowie sämtliche verfügbare Beweismittel – insbesondere E-Mails, Verträge, Zahlungsbelege, Chatverläufe oder Screenshots – sichern.

In vielen Fällen ist die Erstattung einer Betrugsanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft ein wichtiger Schritt, um die strafrechtliche Verfolgung einzuleiten und weitere Ermittlungen zu ermöglichen.

Gerade in diesem frühen Stadium kann die Beiziehung eines Rechtsanwalts entscheidend sein, um den Sachverhalt rechtlich fundiert aufzubereiten, Beweismittel strukturiert vorzulegen und die bestmöglichen Voraussetzungen für die Wahrung Ihrer Rechte und die Durchsetzung Ihrer Interessen zu schaffen.

Mit der Erstattung einer Strafanzeige wird häufig die Weichenstellung dafür vorgenommen, ob ein Ermittlungsverfahren überhaupt eingeleitet wird und in welcher Intensität die Behörden tätig werden, weshalb die erste Darstellung des Sachverhalts erhebliche Bedeutung für den weiteren Verfahrensverlauf hat.

Handeln Sie rechtzeitig: Lassen Sie sich frühzeitig rechtlich beraten und schaffen Sie die Grundlage für eine wirksame Verfolgung Ihrer Ansprüche.Jetzt kontaktieren
Was fällt unter schwerer Betrug?

Schwerer Betrug nach § 147 StGB liegt vor, wenn zum Grunddelikt zusätzliche Umstände hinzutreten, die die Schwere der Betrugshandlung erhöhen.

Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn zur Täuschung besondere Mittel eingesetzt werden, etwa falsche oder verfälschte Urkunden, falsche, verfälschte oder entfremdete unbare Zahlungsmittel, ausgespähte Zahlungsdaten, falsche oder verfälschte Daten, sonstige derartige Beweismittel oder ein unrichtiges Messgerät, sowie dann, wenn sich der Täter fälschlich als Beamter ausgibt.

Ein schwerer Betrug liegt außerdem vor, wenn der verursachte Schaden EUR 5.000 übersteigt. Ab einem Schaden von mehr als EUR 300.000 liegt eine besonders qualifizierte Form des schweren Betrugs vor, die mit einer deutlich höheren Strafdrohung verbunden ist.

Erfahren Sie mehr zu den Tatbestandsmerkmalen, rechtlichen Konsequenzen und typischen Fallkonstellationen bei (schweren) Betrug in unserem Blogartikel.

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Was tun, wenn man des Betrugs beschuldigt wird?

Sobald Ihnen ein Vorwurf wegen Betruges bekannt wird – etwa durch eine Ladung zur Beschuldigtenvernehmung, eine Ermittlungsmaßnahme (z. B. Hausdurchsuchung) oder die Mitteilung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens – sollten Sie unverzüglich rechtliche Unterstützung in Anspruch nehmen.

Bereits ab diesem Zeitpunkt stehen Ihnen wichtige Beschuldigtenrechte zu. Dazu zählen insbesondere: das Recht, über den gegen Sie bestehenden Tatverdacht informiert zu werden, das Recht zu schweigen, das Recht auf Akteneinsicht sowie das Recht, einen Strafverteidiger beizuziehen.

Die frühzeitige Wahrnehmung dieser Rechte kann entscheidend sein, um den Tatvorwurf und die Beweislage zu prüfen, Fehlentscheidungen zu vermeiden und die Weichen für eine wirksame Verteidigung zu stellen.

Denn sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmer gilt: Je früher Sie professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen, desto besser können Ihre Rechte gewahrt und Ihre Position im Verfahren gestärkt werden.

Warten Sie nicht ab: Aktivieren Sie so früh wie möglich Ihr Schutzschild und stärken Sie Ihre Position im Verfahren.Jetzt kontaktieren
Wie hoch sind die Kosten einer Strafverteidigung?

Die Kosten einer Strafverteidigung lassen sich nicht pauschal beziffern, da jedes Verfahren unterschiedliche Anforderungen mit sich bringt und der konkrete Verteidigungsaufwand von einer Vielzahl von Faktoren abhängt, insbesondere vom Umfang des Verfahrens, der Komplexität des Sachverhalts sowie den spezifischen Herausforderungen des jeweiligen Einzelfalls.

Im Rahmen einer Erstberatung erhalten Sie eine fundierte rechtliche Einschätzung sowie einen Überblick über die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten. Bei einer anschließenden Beauftragung werden die Honorare transparent und auf Grundlage des konkreten Einzelfalls vereinbart.

Wird das Ermittlungsverfahren eingestellt oder endet das gerichtliche Hauptverfahren mit einem Freispruch, kann unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen ein Anspruch auf teilweisen Ersatz der Verteidigungskosten durch den Bund bestehen.

Gerne prüfen wir, ob in Ihrem Fall ein Anspruch auf Verteidigerkostenersatz besteht, und übernehmen die gesamte Abwicklung, um einen möglichst hohen Kostenersatz zu erwirken und Ihre finanzielle Belastung bestmöglich zu reduzieren.

Weitere Informationen zum Verteidigerkostenersatz finden Sie hier.

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Kann ich durch Schadensgutmachung eine strafrechtliche Verurteilung vermeiden?

Wenn eine Straftat – etwa das Delikt des (schweren) Betrugs - bereits begangen wurde, kann eine vollständige, freiwillige und rechtzeitige Schadensgutmachung unter bestimmten, sehr strengen Voraussetzungen dazu führen, dass Strafbefreiung eintritt und somit kein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird; dies wird als tätige Reue bezeichnet. Entscheidend ist, dass der Schaden vollständig wiedergutgemacht wird, bevor die Strafverfolgungsbehörden von der Tat erfahren.

Die rechtlichen Anforderungen sind hoch und jeder Fall ist individuell. Als Strafverteidiger mit einschlägiger Erfahrung können wir beurteilen, ob und wie eine Strafbefreiung durch tätige Reue erfolgreich umgesetzt werden kann, sodass ein Ermittlungsverfahren bereits im Vorfeld verhindert wird.

Erfahren Sie mehr zur tätigen Reue in unserem Blogartikel!

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Handeln Sie rechtzeitig, bevor die Strafverfolgungsbehörden von der Tat erfahren.Jetzt kontaktieren
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Wir sind mehr als nur klassische Verteidiger

Durch unsere hohe Schlagzahl im Finanz- und Wirtschaftsstrafrecht kennen wir die Vorgehensweisen der Ermittlungsbehörden genau und wissen, worauf es in den einzelnen Verfahrensphasen ankommt.

Unser Ziel ist es, frühzeitig und strategisch zu handeln, um den Verfahrensverlauf aktiv zu beeinflussen, die richtigen Weichen für Ihre Verteidigung zu stellen und Ihnen in einer belastenden Situation Sicherheit und Klarheit zu geben.

Online-Erstberatung

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Sie schildern uns vorab Ihren Sachverhalt – im Termin erhalten Sie eine fundierte anwaltliche Einschätzung und konkrete nächste Schritte.

* Die Erstberatung dient der raschen Hilfe und Ersteinschätzung der Situation. Das Honorar beträgt EUR 325,00 netto zuzüglich Umsatzsteuer je Online-Beratungsstunde. Nach erfolgter Erstberatung werden bei weiterer Inanspruchnahme von Beratungsleistungen, insbesondere bei Auftragserteilung, für den konkreten Einzelfall individuelle Stundensätze vereinbart, welche dem Auftrag zugrunde liegen.