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VORWURF DES ABGABENBETRUGS?

Ihr Verteidiger bei Abgabenbetrug

Der Abgabenbetrug ist die qualifizierte und damit schwerste Form der Abgabenhinterziehung — mit empfindlichen Freiheitsstrafen. Bei Vorwürfen rund um falsche Urkunden, Scheingeschäfte oder Vorsteuerbetrug verteidigen wir Sie mit voller finanzstrafrechtlicher Expertise.

  • Sofortige Akteneinsicht
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Zeitkritische Angelegenheit? Beim Abgabenbetrug drohen mehrjährige Freiheitsstrafen. Kontaktieren Sie uns umgehend für eine strategische Erstberatung.

Ihr Verteidiger bei Abgabenbetrug

Werden Sie wegen Abgabenbetrugs beschuldigt?

Bei der schwersten Form der Steuerhinterziehung zählt jede Entscheidung. Wir verteidigen Sie konsequent vor Gericht.

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Berufserfahrung
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Abgabenbetrug nach § 39 FinStrG — die qualifizierte Steuerhinterziehung

Der Abgabenbetrug nach § 39 FinStrG ist eine Qualifikation der Abgabenhinterziehung und verwandter Finanzvergehen. Er liegt vor, wenn die Tat unter Verwendung falscher oder verfälschter Urkunden, Daten oder Beweismittel, unter Verwendung von Scheingeschäften oder Scheinhandlungen oder bestimmter Vorsteuerbetrugskonstruktionen begangen wird. Der besondere Unwert dieser Begehungsweise rechtfertigt den deutlich strengeren Strafrahmen.

Anders als die einfache Abgabenhinterziehung ist der Abgabenbetrug stets gerichtlich zu verfolgen und mit Freiheitsstrafe bedroht: Bei einem 100.000 Euro übersteigenden strafbestimmenden Wertbetrag droht Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, bei über 500.000 Euro Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren (zusätzlich kann eine Geldstrafe verhängt werden).

In der Verteidigung ist häufig entscheidend, ob tatsächlich eine der qualifizierten Begehungsweisen vorliegt — oder „nur" eine einfache Abgabenhinterziehung nach § 33 FinStrG. Diese Abgrenzung hat unmittelbare Auswirkung auf Strafrahmen und Zuständigkeit. Wir prüfen Tatbestand, Beweismittel und Wertberechnung sorgfältig und loten Verteidigungs- wie Schadensgutmachungsoptionen aus.

Eng verwandt ist die Abgabenhinterziehung. Aktuelle Entwicklungen beleuchtet unser Beitrag Betrugsbekämpfungsgesetz 2025. Der Abgabenbetrug gehört zu unserem Schwerpunkt Finanzstrafrecht.

BERATUNG

Wir kümmern uns um Ihre Ängste & Sorgen

Als Rechtsanwalt im Wirtschaftsstrafrecht setzen wir auf eine proaktive Verteidigung, um Ihre Interessen und Rechte entschlossen zu wahren. Wir stehen Ihnen als Schutzschild zur Seite und unterstützen Sie auch präventiv dabei, rechtliche Risiken zu erkennen und zu minimieren.

Lassen Sie uns offen über Ihre Situation sprechen, damit wir gemeinsam den individuellen Weg für Sie finden, um Ihre Rechte zu schützen und die bestmöglichen Lösungen für Ihren Fall zu finden.

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FAQ

Häufige Fragen zum Abgabenbetrug