Ihr Strafverteidiger bei Untreue
Der Untreuevorwurf trifft häufig Geschäftsführer, Vorstände und Entscheidungsträger — die Grenze zwischen unternehmerischem Risiko und strafbarem Befugnismissbrauch ist schmal. Wir prüfen, ob tatsächlich ein wissentlicher Befugnismissbrauch vorliegt, und verteidigen Sie mit fundierter wirtschaftsstrafrechtlicher Expertise.
- Sofortige Akteneinsicht
- Bundesweite Vertretung
- Diskrete Abwicklung
Zeitkritische Angelegenheit? Bei Untreuevorwürfen werden oft früh Geschäftsunterlagen sichergestellt. Kontaktieren Sie uns umgehend, um Ihre Rechte zu wahren.

Werden Sie wegen Untreue beschuldigt?
Befugnismissbrauch oder legitime unternehmerische Entscheidung? Wir analysieren Ihren Fall und entwickeln die passende Verteidigungsstrategie.
Untreue nach § 153 StGB — die schmale Grenze zum Befugnismissbrauch
Untreue nach § 153 StGB begeht, wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, wissentlich missbraucht und dadurch den anderen am Vermögen schädigt. Das Delikt trifft daher typischerweise Personen in Vertrauensstellung — Geschäftsführer, Vorstände, Prokuristen, Vermögensverwalter.
Entscheidend und zugleich verteidigungsrelevant ist das Merkmal der Wissentlichkeit: Der Täter muss den Befugnismissbrauch nicht nur in Kauf nehmen, sondern positiv wissen, dass er seine Befugnis überschreitet. Bloß riskante oder im Nachhinein nachteilige unternehmerische Entscheidungen sind nicht automatisch strafbar — die sogenannte Business Judgment Rule zieht hier eine wichtige Grenze.
Der Strafrahmen folgt der Schadenshöhe: bis 5.000 Euro Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe; über 5.000 Euro bis zu drei Jahren; über 300.000 Euro Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren. Gerade bei hohen Schadenssummen steht für Entscheidungsträger viel auf dem Spiel — beruflich wie persönlich.
Unsere Verteidigung setzt früh an: Wir prüfen, ob die Befugnis tatsächlich überschritten wurde, ob Wissentlichkeit nachweisbar ist und ob der angesetzte Schaden korrekt berechnet wurde. Vertiefend dazu unser Beitrag Zwischen Geschäftsrisiko und Untreue. Untreue ist Teil unseres Schwerpunkts Wirtschaftsstrafrecht.
Wir kümmern uns um Ihre Ängste & Sorgen
Als Rechtsanwalt im Wirtschaftsstrafrecht setzen wir auf eine proaktive Verteidigung, um Ihre Interessen und Rechte entschlossen zu wahren. Wir stehen Ihnen als Schutzschild zur Seite und unterstützen Sie auch präventiv dabei, rechtliche Risiken zu erkennen und zu minimieren.
Lassen Sie uns offen über Ihre Situation sprechen, damit wir gemeinsam den individuellen Weg für Sie finden, um Ihre Rechte zu schützen und die bestmöglichen Lösungen für Ihren Fall zu finden.
