Ihr Rechtsanwalt für Untreue in Wien
Ein Untreuevorwurf oder der Verdacht, dass Ihrem Unternehmen durch einen Befugnismissbrauch ein Vermögensschaden entstanden ist, stellt Betroffene häufig vor erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Herausforderungen.
Beschuldigte stehen vor der Frage, wie die gegen sie erhobenen Vorwürfe rechtlich einzuordnen sind und welche Konsequenzen drohen können. Für Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder und Aufsichtsräte stellt sich darüber hinaus häufig die Frage, welche Schritte zur Aufklärung des Sachverhalts, zur Schadensbegrenzung und zur rechtlichen Absicherung erforderlich sind.
Ob Sie selbst mit einem Untreuevorwurf konfrontiert sind oder als Entscheidungsträger eines Unternehmens die notwendigen Schritte aufgrund eines möglichen Vermögensschadens setzen müssen: Wir stehen Ihnen als spezialisierte Kanzlei im Wirtschafts- und Finanzstrafrecht zur Seite.
Unser Ziel ist es, frühzeitig Klarheit zu schaffen, Risiken fundiert einzuschätzen und durch strategisches Vorgehen die richtigen Weichen für das weitere Verfahren zu stellen.

Überlassen Sie uns Ihren Sorgenkoffer.
- Langjährige Erfahrung im Wirtschaftsstrafrecht
- Österreichweite Vertretung
- Persönliche und individuelle Betreuung
- Höchste Diskretion und Vertraulichkeit
- Maßgeschneiderte Strategie für Ihren Fall
- Proaktive Verteidigung nach unserem – klare Strategie in jedem Verfahrensstadium
Rasche Ersteinschätzung – Strategische Handlungsempfehlungen
Frühzeitiges Handeln ist entscheidend. Eine rechtzeitige rechtliche Beratung schafft Klarheit, gibt Sicherheit und ermöglicht es, rechtliche Risiken frühzeitig zu erkennen und proaktiv zu handeln.
Was ist Untreue?
Das österreichische Strafgesetzbuch definiert Untreue als einen wissentlichen Missbrauch der Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, wodurch dieser am Vermögen geschädigt wird.
Vereinfacht gesagt: Ein Entscheidungsträger begeht Untreue, wenn er eine unternehmerische Entscheidung trifft, die er zwar nach außen hin rechtlich entscheiden kann (zB auf Basis einer Vertretungsmacht), dies aber im Innenverhältnis nicht darf. Kommt es dadurch zu einem Vermögensschaden beim Vollmachtgeber, kann Untreue im strafrechtlichen Sinne vorliegen.
Gerade im Unternehmenskontext ist die Abgrenzung zwischen zulässiger unternehmerischer Entscheidung und strafrechtlich relevanter Pflichtverletzung häufig komplex und bedarf einer sorgfältigen Prüfung im Einzelfall.
Strafrahmen: Welche Strafe droht bei Untreue?
| Tatbestand | Strafrahmen |
|---|---|
| bis € 5.000 Schaden | Geldstrafe oder bis zu 6 Monate Freiheitsstrafe |
| über € 5.000 Schaden | Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren |
| über € 300.000 Schaden | Freiheitsstrafe von 1 bis 10 Jahren |
Mehr zum Thema Untreue
Sie möchten mehr über den Tatbestand der Untreue, die Voraussetzungen eines strafbaren Befugnismissbrauchs und typische Risikobereiche aus der Praxis erfahren? In unserem Blogbeitrag finden Sie vertiefende Informationen zu den rechtlichen Grundlagen, häufigen Risikokonstellationen und den zentralen Fragestellungen rund um den Tatbestand der Untreue.
Unsere Vertretung für Beschuldigte und Geschädigte
Vorwurf der Untreue: Eine wirksame Verteidigung beginnt nicht erst vor Gericht
Bereits im Ermittlungsverfahren werden häufig die entscheidenden Weichen für den weiteren Verlauf des Verfahrens gestellt. Nicht jeder Untreuevorwurf hält einer rechtlichen Überprüfung stand. Gerade bei wirtschaftsstrafrechtlichen Vorwürfen kommt es häufig auf Details an, die erst durch eine sorgfältige Analyse der internen Abläufe, Zuständigkeiten und Entscheidungsprozesse sichtbar werden.
Eine frühzeitige Verteidigung ermöglicht es,
- den Tatvorwurf rechtlich einzuordnen,
- die Beweislage umfassend zu analysieren,
- mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen und
- eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie zu entwickeln und konsequent umzusetzen.
Wir begleiten Sie während des gesamten Verfahrens, vertreten Ihre Interessen gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht und sorgen dafür, dass Ihre Rechte konsequent gewahrt werden.
Unsere Strategie: Der 7-Stufen-Plan
Eine erfolgreiche Verteidigung erfordert frühzeitiges und strategisches Handeln. Mit unserem 7-Stufen-Plan ordnen wir Ihre Situation ein, definieren die erforderlichen Maßnahmen und entwickeln eine klare Strategie für jede Phase des Verfahrens.
Ihre Vertretung in jedem Verfahrensstadium
Vorbereitung und Begleitung zur Beschuldigteneinvernahme
Eine Einvernahme kann entscheidenden Einfluss auf den weiteren Verlauf des Verfahrens haben. Wir bereiten Sie sorgfältig vor und begleiten Sie bei Vernehmungen vor Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft.
Strategische Beratung und Verteidigung bereits im Ermittlungsverfahren
Bereits im Ermittlungsverfahren werden häufig die Weichen für eine erfolgreiche Verteidigung gestellt. Wir entwickeln eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie und vertreten Ihre Interessen von Anfang an.
Unterstützung bei Zwangs- und Ermittlungsmaßnahmen
Hausdurchsuchungen, Sicherstellungen, Beschlagnahmen, Telekommunikationsüberwachung oder Kontenöffnungen stellen für Betroffene häufig eine erhebliche Belastung dar. Wir stehen Ihnen rasch und entschlossen zur Seite.
Vorbereitung und Durchführung von Akteneinsichten
Eine fundierte Verteidigung setzt die genaue Kenntnis der Aktenlage voraus. Wir beantragen engmaschig Akteneinsicht, analysieren die Beweislage und informieren Sie umfassend über die weiteren Verteidigungsmöglichkeiten.
Vertretung bei Haft- und Enthaftungsverfahren
Freiheitsbeschränkende Maßnahmen erfordern eine schnelle und sorgfältige rechtliche Prüfung. Wir vertreten Ihre Interessen in sämtlichen haftrechtlichen Verfahren und setzen uns für die Wahrung Ihrer Rechte ein.
Vorbereitung und Einbringung von Schriftsätzen und Stellungnahmen an die Staatsanwaltschaft
Durch fundierte Schriftsätze und Stellungnahmen bringen wir Ihre Position frühzeitig und aktiv in das Verfahren ein und schaffen die Grundlage für eine erfolgreiche Vertretung.
Vorbereitung und Einbringung von Beschwerden und Rechtsmitteln
Wir prüfen sämtliche Beschwerde- und Rechtsmitteloptionen und ergreifen die notwendigen Schritte, um Ihre Rechte bestmöglich zu wahren.
Vertretung in Hauptverhandlungen
Kommt es zu einer Hauptverhandlung, vertreten wir Ihre Interessen vor Gericht mit einer sorgfältig vorbereiteten und individuell abgestimmten Verteidigung.
Geschädigter eines Untreuefalls? Wir setzen Ihre Interessen durch
Die Feststellung, dass Ihrem Unternehmen durch einen möglichen Befugnismissbrauch ein Vermögensschaden entstanden ist, stellt Entscheidungsträger häufig vor komplexe rechtliche und wirtschaftliche Fragen.
Gerade für Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder, Aufsichtsratsmitglieder und andere Verantwortliche stellt sich die Frage, welche Schritte zur Aufklärung des Sachverhalts, zur Schadensbegrenzung und zur Wahrung der eigenen Sorgfaltspflichten erforderlich sind.
Viele Betroffene möchten rasch wissen:
- Liegt tatsächlich ein strafrechtlich relevanter Befugnismissbrauch vor?
- Welche Maßnahmen sind zur Aufklärung des Sachverhalts erforderlich?
- Soll Strafanzeige erstattet werden?
- Wie können entstandene Schäden geltend gemacht und durchgesetzt werden?
Wir unterstützen Sie bei der strukturierten Aufarbeitung des Sachverhalts, der rechtlichen Bewertung eines möglichen Befugnismissbrauchs, der Vorbereitung und Erstattung einer fundierten Strafanzeige sowie der Durchsetzung Ihrer vermögensrechtlichen Ansprüche. Dabei begleiten wir Sie bei sämtlichen erforderlichen Schritten und setzen uns dafür ein, die Interessen Ihres Unternehmens konsequent zu wahren.
Wie wir Ihnen Ihren Sorgenkoffer abnehmen
Rechtliche Ersteinschätzung Ihres Falles
Wir prüfen Ihren Sachverhalt, beurteilen die rechtliche Ausgangslage und zeigen Ihnen die konkreten Handlungsoptionen sowie die möglichen nächsten Schritte auf.
Vorbereitung und Einbringung einer Sachverhaltsdarstellung
Wir bereiten den Sachverhalt auf und übernehmen die Einbringung einer fundierten Strafanzeige bei der zuständigen Behörde.
Begleitung zur Zeugeneinvernahme
Eine Zeugenaussage kann für den weiteren Verlauf des Verfahrens entscheidend sein. Wir begleiten Sie zur Einvernahme und klären Sie vorab über Ihre Rechte und Pflichten als Zeuge auf.
Durchsetzung Ihrer Ansprüche als Privatbeteiligter
Wir vertreten Sie als Privatbeteiligter im Strafverfahren und setzen Ihre Ansprüche konsequent durch.
So läuft ein Strafverfahren wegen Untreue ab
- 1
Ermittlungsverfahren
Das Strafverfahren beginnt mit Ermittlungen der Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft bei Vorliegen eines Anfangsverdachts, häufig nach einer Strafanzeige. Im Ermittlungsverfahren kann es zu Ermittlungsmaßnahmen wie etwa Hausdurchsuchungen, Einvernahmen, Sicherstellungen oder Telefonüberwachungen kommen. In dieser Phase werden regelmäßig entscheidende Weichen für den weiteren Verlauf des Strafverfahrens gestellt und wesentliche Grundlagen für das spätere Verfahren geschaffen. Insbesondere durch Aussagen, Vorlage von Beweisen und gegebenenfalls Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme, kann der weitere Verlauf des Verfahrens wesentlich beeinflusst werden.
- 2
Hauptverfahren
Wenn auf Grund eines ausreichend geklärten Sachverhalts eine Verurteilung nahe liegt und kein Grund für die Einstellung des Verfahrens oder den Rücktritt von der Verfolgung (Diversion) vorliegt, hat die Staatsanwaltschaft bei dem für das Hauptverfahren zuständigen Gericht die Anklage einzubringen. Durch das Einbringen der Anklage beginnt das Hauptverfahren.
- 3
Rechtsmittelverfahren
Das Hauptverfahren endet mit einem Urteil. Das Gericht kann den Angeklagten verurteilen, freisprechen oder das Verfahren diversionell erledigen. Hat sich der Geschädigte als Privatbeteiligter angeschlossen, entscheidet das Gericht auch über die geltend gemachten Ansprüche. Andernfalls erfolgt eine Verweisung auf den Zivilrechtsweg. Gegen das Urteil steht dem Angeklagten der Rechtsmittelweg offen; Privatbeteiligten nur eingeschränkt hinsichtlich ihrer Ansprüche.
Überlassen Sie uns jetzt Ihre Ängste und Sorgen!
Als Fachkanzlei im Wirtschafts- und Finanzstrafrecht setzen wir auf eine proaktive und strategische Vertretung. Ob Ihnen Untreue vorgeworfen wird oder Sie als Geschädigter Ihre Ansprüche durchsetzen möchten – wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen die passende Strategie für Ihren individuellen Fall.
Mag. Beate Weisser · Rechtsanwältin für Wirtschaftsstrafrecht
FAQ zu Untreue
Was ist Untreue nach § 153 StGB?
Das österreichische Strafgesetzbuch definiert Untreue als einen wissentlichen Missbrauch der Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, wodurch dieser am Vermögen geschädigt wird.
Vereinfacht gesagt: Ein Entscheidungsträger begeht Untreue, wenn er eine unternehmerische Entscheidung trifft, die er zwar nach außen hin rechtlich entscheiden kann (zB auf Basis einer Vertretungsmacht), dies aber im Innenverhältnis aus verschiedensten Gründen nicht darf. Kommt es dadurch zu einem Vermögensschaden beim Vollmachtgeber, kann Untreue im strafrechtlichen Sinne vorliegen.
Beispiel: Ein Geschäftsführer hat bei einer Beauftragung die Wahl zwischen Anbieter A (günstigere Preise und bessere Qualität) und Anbieter B (30% teurer, schlechtere Qualität). Auch wenn dies eindeutig gegen die Interessen der Gesellschaft verstößt, entscheidet sich der Geschäftsführer bewusst für den teureren und schlechteren Anbieter B, weil dessen Inhaber ein privater Freund ist.
Erfahren Sie mehr zu den rechtlichen Konsequenzen, typischen Fallkonstellationen aus der Praxis und den Möglichkeiten, Risiken frühzeitig zu erkennen und sich wirksam abzusichern, in unserem Blogartikel.
Mehr lesenWie hoch ist der Strafrahmen für Untreue in Österreich?
Der Strafrahmen bei Untreue richtet sich nach der Schadenshöhe.
Während bei einem Schaden bis 5.000 Euro eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten droht, erhöht sich der Strafrahmen bei einem Schaden von über 5.000 Euro auf bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe.
Übersteigt die Schadenshöhe 300.000 Euro, sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren vor.
Innerhalb dieses Strafrahmens bestimmt das Gericht die konkrete Strafe nach den Umständen des Einzelfalls und unter Berücksichtigung allfälliger Milderungs- und Erschwerungsgründe.
Was ist der Unterschied zwischen Untreue und Veruntreuung?
Veruntreuung ist klar vom Delikt der Untreue abzugrenzen.
Bei der Untreue trifft ein Entscheidungsträger (z.B. Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder oder Prokuristen) eine unternehmerische Entscheidung, die er zwar nach außen hin rechtlich entscheiden kann (zB auf Basis einer Vertretungsmacht), dies aber im Innenverhältnis aus verschiedensten Gründen nicht darf. Kommt es dadurch zu einem Vermögensschaden beim Vollmachtgeber, kann Untreue im strafrechtlichen Sinne vorliegen.
Eine Veruntreuung liegt demgegenüber vor, wenn jemand über einen ihm allein überlassenen Vermögenswert, den er nur im Rahmen bestimmter Vorgaben verwenden darf, wie ein Eigentümer verfügt – etwa indem er ihn verwertet oder für sich behält –, um sich selbst oder einem Dritten einen finanziellen Vorteil zu verschaffen.
Beispiel: Der Kassier entnimmt der Kassa 1.000 Euro um damit in einer finanziellen Notlage private Schulden zu begleichen.
Anders als bei der Veruntreuung wird dem Täter daher bei der Untreue nicht ein konkretes Gut anvertraut; vielmehr erhält er die Befugnis, im Namen eines anderen über fremdes Vermögen zu verfügen oder diesen rechtlich zu verpflichten.
Bin ich als Geschäftsführer persönlich strafbar?
Ja. Die im Strafgesetzbuch festgelegten Sanktionen treffen grundsätzlich natürliche Personen – also auch Geschäftsführer.
Untreue setzt voraus, dass jemand seine Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen, missbraucht und dadurch dem Vermögensinhaber einen Vermögensschaden zufügt.
Da Geschäftsführer kraft ihrer Organstellung befugt sind, über fremdes Vermögen zu verfügen und die Gesellschaft nach außen zu vertreten, können sie sich bei einem Missbrauch dieser Befugnisse auch persönlich strafbar machen.
Eine Strafbarkeit wegen Untreue kommt insbesondere dann in Betracht, wenn ein Geschäftsführer Geschäfte abschließt, die eindeutig gegen die Interessen der Gesellschaft verstoßen.
Unabhängig davon kann unter bestimmten Voraussetzungen auch die Gesellschaft selbst nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) zur Verantwortung gezogen werden.
Ist jede nachteilige Geschäftsentscheidung strafbar?
Nein. Nicht jede unternehmerische Entscheidung, die sich im Nachhinein als nachteilig erweist, führt zu einem Vorwurf der Untreue nach § 153 StGB.
Strafbar ist nur ein Befugnismissbrauch, bei dem der Entscheidungsträger in unvertretbarer Weise gegen Vorschriften verstößt, die das Vermögen des wirtschaftlich Berechtigten schützen.
Befugnismissbrauch liegt dann vor, wenn eine Entscheidung außerhalb des Bereichs des vernünftigerweise Argumentierbaren liegt. Entscheidungsorgane genießen daher unter bestimmten Voraussetzungen einen rechtlichen Schutz, sofern sie ihre Entscheidungen sorgfältig, informiert und im guten Glauben treffen.
Erfahren Sie mehr zu den typischen Risikobereichen in der Unternehmenspraxis und zur Schutzfunktion der Business Judgement Rule in unserem Blogartikel.
Mehr lesenWas tun, wenn der Verdacht besteht, dass meinem Unternehmen durch Untreue ein Schaden entstanden ist?
Besteht der Verdacht, dass Ihrem Unternehmen durch einen Befugnismissbrauch eines Mitarbeiters, Vorstandsmitglieds oder sonstigen Entscheidungsträgers ein finanzieller Schaden entstanden ist, sollte der Sachverhalt rasch aufgeklärt und rechtlich geprüft werden.
Geschäftsführer und Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder sind im Rahmen ihrer Sorgfaltspflichten regelmäßig verpflichtet, möglichen Pflichtverletzungen nachzugehen und die erforderlichen Schritte zur Schadensbegrenzung und Anspruchsdurchsetzung einzuleiten.
In vielen Fällen ist die Erstattung einer Anzeige bei einer Polizeiinspektion (PI) oder direkt bei der Staatsanwaltschaft ein wichtiger Schritt, um eine strafrechtliche Aufarbeitung des Sachverhalts zu ermöglichen.
Wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, können geschädigte Unternehmen ihre Schadenersatzansprüche unter bestimmten Voraussetzungen bereits im Strafverfahren als Privatbeteiligte geltend machen.
Wir sind mehr als nur klassische Verteidiger
Durch unsere hohe Schlagzahl im Wirtschaftsstrafrecht kennen wir die Behördenschritte genau und wissen, worauf es in jeder Verfahrensphase ankommt.
Unser Ziel ist es, durch frühzeitiges und strategisches Handeln aktiv auf den Verfahrensverlauf einzuwirken, die Weichen für eine erfolgreiche Verteidigung oder die Durchsetzung berechtigter Ansprüche zu stellen und Ihnen damit Ängste, Sorgen und Unsicherheiten zu nehmen.
Termin direkt online buchen
Sie schildern uns vorab Ihren Sachverhalt – im Termin erhalten Sie eine fundierte anwaltliche Einschätzung und konkrete nächste Schritte.
* Die Erstberatung dient der raschen Hilfe und Ersteinschätzung der Situation. Das Honorar beträgt EUR 325,00 netto zuzüglich Umsatzsteuer je Online-Beratungsstunde. Nach erfolgter Erstberatung werden bei weiterer Inanspruchnahme von Beratungsleistungen, insbesondere bei Auftragserteilung, für den konkreten Einzelfall individuelle Stundensätze vereinbart, welche dem Auftrag zugrunde liegen.
