Selbstanzeige nach § 29 FinStrG — strafrechtlich abgesichert
Eine Selbstanzeige kann strafbefreiend wirken — aber nur, wenn sie rechtzeitig, vollständig und formal korrekt ist. Während die steuerliche Aufarbeitung meist Ihr Steuerberater übernimmt, sichern wir die strafrechtliche Seite ab: Rechtzeitigkeit, Sperrgründe und die Wirkung der Straffreiheit.
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Drohende Entdeckung oder Prüfung? Bei der Selbstanzeige entscheidet das Timing. Ist die Tat bereits entdeckt oder eine Prüfung angekündigt, ändert das alles. Kontaktieren Sie uns rasch.

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Rechtzeitigkeit, Vollständigkeit, Sperrgründe — wir sichern die strafrechtliche Seite Ihrer Selbstanzeige ab, Hand in Hand mit Ihrem Steuerberater.
Selbstanzeige nach § 29 FinStrG — Voraussetzungen für die Straffreiheit
Die Selbstanzeige nach § 29 FinStrG ist ein Strafaufhebungsgrund: Wer ein Finanzvergehen begangen hat, kann durch eine rechtzeitige und vollständige Selbstanzeige Straffreiheit erlangen. In der Praxis ist die steuerliche Aufarbeitung typischerweise Aufgabe des Steuerberaters — die strafrechtliche Absicherung ist hingegen der Bereich, in dem wir Sie und Ihren Berater unterstützen.
Damit die Selbstanzeige strafbefreiend wirkt, müssen mehrere Voraussetzungen zusammentreffen: die Darlegung der Verfehlung, die Offenlegung der bedeutsamen Umstände, die fristgerechte Entrichtung der verkürzten Abgaben, die Täternennung (die Straffreiheit wirkt nur für die genannten Personen) und vor allem die Rechtzeitigkeit: Ist bereits eine Verfolgungshandlung gesetzt oder die Tat ganz oder teilweise entdeckt, ist die strafbefreiende Wirkung verwirkt.
Besonderheiten gelten bei Prüfungsankündigung (Selbstanzeige nur noch mit Abgabenerhöhung nach § 29 Abs 6 FinStrG) und bei wiederholter Selbstanzeige zum selben Abgabenanspruch. Schon kleine formale Fehler können die gesamte Straffreiheit kosten — weshalb sich die enge Abstimmung zwischen Steuerberater und Strafverteidiger auszahlt.
Vertiefend dazu unsere Beiträge zur Selbstanzeige in Österreich (§ 29 FinStrG) und zur strafbefreienden Selbstanzeige bei WiEReG-Verstößen. Themennah ist auch unsere Seite Abgabenhinterziehung.
Wir kümmern uns um Ihre Ängste & Sorgen
Als Rechtsanwalt im Wirtschaftsstrafrecht setzen wir auf eine proaktive Verteidigung, um Ihre Interessen und Rechte entschlossen zu wahren. Wir stehen Ihnen als Schutzschild zur Seite und unterstützen Sie auch präventiv dabei, rechtliche Risiken zu erkennen und zu minimieren.
Lassen Sie uns offen über Ihre Situation sprechen, damit wir gemeinsam den individuellen Weg für Sie finden, um Ihre Rechte zu schützen und die bestmöglichen Lösungen für Ihren Fall zu finden.
