Allgemeine Geschäftsbedingungen – Digitale Erstberatung

Eberl Rechtsanwalt GmbH

1. Präambel

Die Eberl Rechtsanwalt GmbH, Maderstraße 1/7, 1040 Wien, office@ra-eberl.at, (in der Folge “Auftragnehmer”) ist Experte im Bereich des Finanzstrafrechtes. Um seinen Kunden (in der Folge “Mandanten”) rasch und unbürokratisch eine Ersteinschätzung geben zu können, bietet er über seine Website: www.www.ra-eberl.at die Möglichkeit eines digitalen Erstgespräches an. Die Onlineberatung erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.

Bei den Mandanten handelt es sich in der Regel um Unternehmer im Sinne des § 1 Abs 1 Z 1 KSchG, aber auch um Verbraucher im Sinne des § 1 Abs 1 Z 1 und § 1 Abs 3 KSchG.

Zum Zwecke der besseren Lesbarkeit wird auf eine geschlechterspezifische Differenzierung verzichtet. Dies geschieht ohne Diskriminierungsabsicht.

2. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der Folge „AGB“) behandeln ausschließlich die Leistungsbeziehung des Auftragnehmers im Wege des digitalen Erstgespräches.

Für Folgeaufträge, laufende Mandatierungen oder Mandatierungen im Zuge von Gesprächen zwischen physisch Anwesenden, gelangen separate Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Anwendung.

Im Zweifel ist von keiner Bevollmächtigung im Sinne des vierteln Titels der ZPO bzw der BAO, StPO und des AVG auszugehen.

Der Auftragnehmer bietet seine Leistung ausschließlich nach österreichischem Recht an. Es wird darauf hingewiesen, dass er nicht dazu befugt ist, nach ausländischem Recht Beratung zu erteilen. Die Leistung umfasst auch nicht die steuerliche und wirtschaftliche Beurteilung und Beratung.

Diese AGB können vom Mandanten für den Zweck der digitalen Beratung auf seinem Computer dauerhaft gespeichert und/oder ausgedruckt werden.

3. Nutzungsvoraussetzungen

Um im elektronischen Weg vom Auftragnehmer Dienstleistungen und Waren beziehen zu können, müssen sich die Mandanten gegebenenfalls auf der Website registrieren. Der Mandant ist verpflichtet, im Zuge der Geschäftsbeziehung wahre und vollständige Angaben zu machen und seine Daten stets aktuell zu halten. Er hat seine Daten vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen. Sollte der Mandant den Verdacht eines Missbrauchs durch Dritte haben, hat er den Auftragnehmer unverzüglich darüber zu informieren.

Der Mandant hat dafür Sorge zu tragen, dass eine ausreichende IT-Infrastruktur (Internetverbindung, Software und Hardware) vorhanden ist, um das digitale Erstgespräch mit dem Auftragnehmer zu führen. Den Auftragnehmer treffen diesbezüglich keine Aufklärungspflichten.

Ist die IT-Infrastruktur beim Mandanten nicht in ausreichender Qualität vorhanden, mindert dies nicht die Entgeltansprüche des Auftragnehmers.

4. Angebot und Vertragsabschluss

Durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig buchen“ gibt der Mandant ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages mit dem Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, dieses Angebot anzunehmen. Vor dem endgültigen Absenden einer Bestellung hat der Mandant noch einmal die Gelegenheit, diese auf etwaige Fehler zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.

Der Auftragnehmer bestätigt dem Kunden den Erhalt eines Angebots durch eine E-Mail an die vom Mandanten bekannt gegebene Adresse („Bestellbestätigung“). Diese E-Mail stellt keine Annahme des Angebots vom Auftragnehmer dar. Der Auftragnehmer kann Angebote dadurch annehmen, dass es den Erwerb des Angebots in einer weiteren E-Mail bestätigt („Auftragsbestätigung“) oder indem er den avisierten Termin wahrnimmt. Der Mandant ist an seine Anfragen zwei Tage gebunden.

5. Zahlungsmodalitäten

Die vereinbarte Erstberatung wird zum vom Mandanten ausgewählten Pauschale verrechnet. Sofern mit der vereinbarten Zeiteinheit kein Auslangen gefunden werden kann, kann eine weitere Pauschale verrechnet werden. Eine aliquote Verrechnung findet ausdrücklich nicht statt. Dazu ein Beispiel zur besseren Veranschaulichung. Der Mandant vereinbart eine Einheit von 30 Minuten. Tatsächlich werden 45 Minuten konsumiert. In diesem Fall werden zwei Einheiten zu 30 Minuten verrechnet. Den Auftragnehmer trifft keine Verpflichtung, auf die Überschreitung der vereinbarten Zeiteinheit hinzuweisen.

Im Falle einer festgellten Vertretungskollision ist der Auftragnehmer berechtigt das Gespräch abzubrechen und die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachte Leistung zu verrechnen.

Die angeführten Preise verstehen sich in EUR und sind transparent auf der Website ersichtlich.

Im Zweifel ist die Umsatzsteuer noch nicht inkludiert. Es gelten jeweils die im Bestellzeitpunkt angeführten Beträge. Der Auftragnehmer informiert den Mandanten nochmals über die Preise und Steuern in der Zusammenfassung vor dem Abschluss der Bestellung.

Die vom Auftragnehmer akzeptierten Zahlungsmethoden sind auf der Website angeführt.

Bei der Nutzung der digitalen Erstberatung kann ein zum Teil erhebliches Datenvolumen entstehen, was insbesondere bei mobiler Nutzung Mehrkosten verursachen kann. Kosten und Risiken des Internet-Datenverkehrs liegen beim Mandanten.

Die Bezahlung erfolgt vorab durch Überweisung auf das vom Auftragnehmer angeführte Konto.

Die Forderungen des Auftragnehmers werden mit Rechnungslegung fällig. Sofern die Forderungen nicht binnen sieben Tagen bezahlt werden, wird der Auftragnehmer 4 % pro Jahr an gesetzlichen Verzugszinsen ab dem Tag der Fälligkeit verlangen. Der Mandant verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Auftragnehmer entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Sofern es sich beim Mandanten um einen Unternehmer handelt, richtet sich die Höhe der Verzugszinsen nach § 456 UGB.

6. Rücktrittsrecht nach FAGG

Dieses Rücktrittsrecht gilt nur für Verbraucher.
Dieses Rücktrittsrecht besteht dann nicht, wenn die Lieferung von unkörperlichen digitalen Inhalten:

(i) mit ausdrücklicher Zustimmung des Mandanten, verbunden mit
(ii) dessen Kenntnisnahme vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vorzeitiger Vertragserfüllung und (iii) nach Zurverfügungstellung einer Vertragsausfertigung oder Vertragsbestätigung

erfolgt.

Der Mandant hat das Recht, seine Vertragserklärung oder einen bereits zustande gekommenen Vertrag binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen zu widerrufen, wenn der Vertrag im elektronischen Weg abgeschlossen wurde. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Mandant dem Auftragnehmer mittels einer eindeutigen Erklärung (zB ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Mandant kann dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, welches im Anhang I B des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz angeführt ist (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20008847) und auch auf der Website des Auftragnehmers abgerufen werden kann.

Widerrufserklärungen sind an die folgende Adresse zu richten:

Maderstraße 1/7 | 1040 Wien
office@ra-eberl.at
Tel. +43 1 581 11 79
Fax +43 1 581 11 79-80

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Mandant die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet. Wenn von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, wird dem Mandanten eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermittelt. Wenn der Mandant die Vertragserklärung oder einen bereits zustande gekommenen Vertrag widerruft, hat der Auftragnehmer alle Zahlungen, die es vom Mandanten bereits erhalten hat unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags beim Auftragnehmer eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwendet der Auftragnehmer dasselbe Zahlungsmittel, das der Mandant bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat.

Hat der Mandant verlangt, dass die Dienstleistung des Auftragnehmers während der Widerrufsfrist beginnen soll, so ist dem Auftragnehmer ein angemessener Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Mandant den Auftragnehmer von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistung entspricht.

7. Leistungsstörungen

Der Auftragnehmer ist nicht verantwortlich, falls er seinen Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis aufgrund von Umständen, die nicht von ihm oder einem Erfüllungsgehilfen zu vertreten sind, nicht nachkommen kann. Dies gilt unter anderem für die mangelnde Verfügbarkeit von Energie oder Telekommunikationsdienstleistungen sowie aufgrund höherer Gewalt. Weiters ist Punkt 3 zu beachten.

Kosten und Risiken des Internet-Datenverkehrs liegen beim Mandanten.

8. Kurzfristige Absagen

Im Falle von vereinbarten Leistungen hat der Mandant – unbeschadet dem Rücktrittsrecht nach Punkt 6 – das Recht, bis zu 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin ohne Entgeltpflichten (Stornogebühren) zurückzutreten. Sofern der Mandant jedoch die vereinbarte Leistung binnen 24 Stunden vor dem ausgemachten Termin absagt oder kurzfristig verschieben möchte, hat der Auftragnehmer Anspruch auf das volle Entgelt für diesen Termin. Dies gilt nicht, wenn der Mandant nachweisen kann (zB durch ärztliches Attest), dass aufgrund von Krankheit oder höher Gewalt der Termin kurzfristig nicht wahrgenommen werden kann und ihm eine Mitteilung dieses Umstandes nicht zu einem früheren Zeitpunkt möglich war.

Der Auftragnehmer muss sich jedoch anrechnen, was er sich infolge des Unterbleibens seiner Leistung an den Mandanten erspart hat oder durch anderweitige Verwendung des frei gewordenen Platzes erworben oder zu erwerben absichtlich versäumt hat.

9. Haftung für Schadenersatz und Gewährleistung

Die Haftung des Auftragnehmers für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Die Haftung ist der Höhe nach auf die bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.

Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht hinsichtlich Personenschäden oder für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz.

Wichtiger Hinweis: Das Erstgespräch basiert ausschließlich auf Grundlage jener Informationen, die der Mandant dem Auftragnehmer zur Verfügung stellt. Selbstverständlich kann der Auftragnehmer seine indikative Ersteinschätzung nur auf Basis dieser kommunizierten Informationen erteilen. Eine gesamtheitliche Beurteilung des Sachverhaltes bedarf regelmäßig einer intensiveren (rechtlichen) Auseinandersetzung mit dem vollständigen Sachverhalt.

Nach erfolgter Erstberatung werden bei weiterer Inanspruchnahme von Beratungsleistungen, insbesondere bei Auftragserteilung, für den konkreten Einzelfall individuelle Stundensätze vereinbart, welche dem Auftrag zugrunde liegen. Für dieses Zwecke werden separate Allgemeine Geschäftsbedingungen vereinbart.

10. Substitutionsrecht

Der Auftragnehmer kann sich im Verhinderungsfall von einem anderen Rechtsanwalt oder bei ihm angestellten Rechtsanwaltsanwärter vertreten lassen.

11. Datenschutz und Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen

Die Weitergabe von Daten und Informationen an die jeweiligen erforderlichen Geschäftspartner ist im zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Ausmaß erlaubt (Art 6 Abs 1 lit b DSGVO). Ansonsten sind Vertragsparteien verpflichtet, über die mit dem anderen in Zusammenhang stehenden Umstände und Daten, in deren Kenntnis sie aufgrund der vorliegenden Geschäftsbeziehung gelangen, Verschwiegenheit zu bewahren und insbesondere das Datengeheimnis einzuhalten. Diese Verpflichtungen zum Daten- und Geschäftsgeheimnis gelten auch über das Vertragsverhältnis hinaus.

Der Auftragnehmer ist seinem Mandanten zur Vertraulichkeit und Verschwiegenheit der ihm mitgeteilten Informationen verpflichtet (§ 9 Abs 2 RAO). Zur Erfüllung dieser Verpflichtung hat der Rechtsanwalt über Systeme zu verfügen, die es ihm ermöglichen, über sichere Kommunikationskanäle und auf eine Art und Weise, die die vertrauliche Behandlung der Anfragen sicherstellt. Der Auftragnehmer macht jedoch ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die von ihm genutzten Kommunikationskanäle nicht Ende-zu-Ende verschlüsselt sind. Dies ermöglicht es Behörden, in Verdachtsfällen auf die kommunizierten Informationen zuzugreifen. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, in Bezug auf Software US-amerikanischer Anbieter. Wenn der Mandant dieses Risiko nicht eingehen möchte, ist eine persönliche Besprechung zu vereinbaren.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer dazu verpflichtet ist, Akten über laufende und abgeschlossene Vertretungen fünf Jahre nach Abschluss der Vertretung aufzubewahren (§ 12 Abs 2 RAO).

Nähere Informationen können der Datenschutzerklärung entnommen werden: www.www.ra-eberl.at/datenschutzerklaerung.

12. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Diesem Vertragsverhältnis liegt österreichisches Recht zugrunde. Diese Rechtswahl darf jedoch nicht dazu führen, dass dem Mandanten der Schutz entzogen wird, den ihm die zwingenden Regelungen seines Aufenthaltsstaats gewähren (vgl Art 6 Abs 2 Rom I-VO). Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) sowie von Verweisungsnormen ist ausgeschlossen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien. Wenn der Mandant Verbraucher ist und im Inland seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder im Inland beschäftigt ist, so kann der Mandant davon abweichend nur vor jenen Gerichten geklagt werden, in deren Sprengel sein Wohnsitz, sein gewöhnlicher Aufenthalt oder sein Ort der Beschäftigung liegt.

Hinsichtlich Verbrauchern wird auf die Möglichkeit einer Streitbereinigung im Wegen einer Online-Streitbeilegungsplattform (Art 14 Abs 1 S 1 ODR-VO) (https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DE) und nationaler Verbraucherschlichtungsstellen hingewiesen.

13. Sonstiges

Falls ein Teil dieser Bedingungen unwirksam sein sollte, wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bedingung soll durch eine solche wirksame Bedingung ersetzt werden, die dem aus der Vereinbarung erkennbaren Willen beider Vertragsparteien wirtschaftlich möglichst nahekommt.

Abänderungen dieser Bedingungen sowie Ergänzungen zu diesen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart und gezeichnet sind.

Der Auftragnehmer empfiehlt dem Mandanten diese AGB dauerhaft zu speichern.

(Herbst 2020)

Impressum nach § 5 ECG, § 25 MedienG und § 14 UGB:

Eberl Rechtsanwalt GmbH
A-1040 WIEN, Maderstraße 1/7
Tel. +43 1 581 11 79,
Fax +43 1 581 11 79-80
E-Mail office@ra-eberl.at

Rechtsanwaltskammer Wien, Österreich,
Rechtsanwaltsordnung, abrufbar unter www.oerak.at
UID: ATU 77140103

Urheber: Rechtsanwalt Dr. Tobias Tretzmüller, LL.M., www.digital-recht.at.
Eine Kopie dieser AGB, oder auch nur Teile davon, bedarf der Zustimmung des Urhebers