Die Selbstanzeige
»Der Betriebsprüfung entspannt entgegensehen«

Informationsvideo zur Selbstanzeige

Warum Selbstanzeige? –

Die 5 goldenen Regeln!

Ob früher oder später: Die Betriebsprüfung kommt sicher. Werden die steuerlichen Verfehlungen bereits im Vorfeld im Rahmen einer Selbstanzeige einer entsprechenden Lösung zugeführt, kann man ihr jedoch deutlich entspannter entgegenblicken. Wichtig: Dies funktioniert nur, wenn sämtliche formellen Voraussetzungen einer Selbstanzeige erfüllt sind.

Soll die Selbstanzeige Straffreiheit bewirken, sind dabei folgende goldene Regeln zu beachten:

1. Regel: Offenlegung des Sachverhaltes
2. Regel: Darlegung der steuerlichen Verfehlung
3. Regel: Prüfung der Rechtzeitigkeit und der Sperrgründe
4. Regel: Schadensgutmachung
5. Regel: Täternennung

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Wir identifizieren die relevanten Themen für eine Selbstanzeige:

Welche Brennpunkte einer Selbstanzeige zugrunde liegen, hängt davon ab, welche steuerlichen Gefahrenquellen bei Ihnen im Unternehmen vorliegen – sei es Schwarzumsätze, Schwarzlohnzahlungen, verdeckte Gewinnausschüttungen oder betrieblich verbuchte Privataufwendungen.

Was wir empfehlen:

Soweit für den jeweiligen Einzelfall strategisch sinnvoll und möglich, empfehlen wir die Selbstanzeige als Möglichkeit einer proaktiven Lösung.
Unsere Unterstützung dabei
umfasst folgende Schwerpunkte:

Analyse/Aufbereitung der finanzstrafrechtlichen Brennpunkte

Der vollständigen Analyse und Aufbereitung der steuerlichen Verfehlungen kommt entscheidende Bedeutung zu. Denn nur jener Sachverhalt, der dem Grunde und der Höhe nach offengelegt wird, führt zur Straffheit. Liegen einmal Sperrgründe vor (Entdeckung, Verfolgungshandlung, Beginn Betriebsprüfung, schon einmal erstattete Selbstanzeige) ist eine Selbstanzeige unter den dort genannten Voraussetzungen nicht mehr möglich.

Erstellung/Konzeption der Selbstanzeige

Der Aufbereitung folgt die Konzeption der Selbstanzeige, wo diese Verfehlungen unter Einhaltung der für eine ordnungsgemäße Selbstanzeige erforderlichen strengen formellen Kriterien offengelegt werden und zwar so, dass die Selbstanzeige auch ihren Zweck erfüllt, nämlich die Straffreiheit.

Aktives Verfahrensmanagement

Eine ordnungsgemäße Selbstanzeige ist aber noch nicht mit der Einreichung beendet. Denn ein wesentliches Merkmal ist die Entrichtung der sich aus der Selbstanzeige nachzuzahlenden Abgaben. Wenn ein Stundungs- oder Ratenansuchen ordnungsgemäß gestellt wurde, ist auch hier eine Überwachung der Zahlung erforderlich, damit die Selbstanzeige zur Straffreiheit führt.

SPM©: Short personal Message

Der Kurznachrichtendienst unserer Kanzlei für monatlich neue Informationen zum Thema Finanzstrafrecht und Betriebsprüfung. Kurz, persönlich und auf den Punkt gebracht.

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