Die Selbstanzeige
»Der Betriebsprüfung entspannt entgegensehen«
Informationsvideo zur Selbstanzeige
Warum Selbstanzeige? –
Die 5 goldenen Regeln!
Ob früher oder später: Die Betriebsprüfung kommt sicher. Werden die steuerlichen Verfehlungen bereits im Vorfeld im Rahmen einer Selbstanzeige einer entsprechenden Lösung zugeführt, kann man ihr jedoch deutlich entspannter entgegenblicken. Wichtig: Dies funktioniert nur, wenn sämtliche formellen Voraussetzungen einer Selbstanzeige erfüllt sind.
Soll die Selbstanzeige Straffreiheit bewirken, sind dabei folgende goldene Regeln zu beachten:
1. Regel: Offenlegung des Sachverhaltes
2. Regel: Darlegung der steuerlichen Verfehlung
3. Regel: Prüfung der Rechtzeitigkeit und der Sperrgründe
4. Regel: Schadensgutmachung
5. Regel: Täternennung
Wir identifizieren die relevanten Themen für eine Selbstanzeige:
Welche Brennpunkte einer Selbstanzeige zugrunde liegen, hängt davon ab, welche steuerlichen Gefahrenquellen bei Ihnen im Unternehmen vorliegen – sei es Schwarzumsätze, Schwarzlohnzahlungen, verdeckte Gewinnausschüttungen oder betrieblich verbuchte Privataufwendungen.
Was wir empfehlen:
Soweit für den jeweiligen Einzelfall strategisch sinnvoll und möglich, empfehlen wir die Selbstanzeige als Möglichkeit einer proaktiven Lösung.
Unsere Unterstützung dabei umfasst folgende Schwerpunkte:
SPM©: Short personal Message
Der Kurznachrichtendienst unserer Kanzlei für monatlich neue Informationen zum Thema Finanzstrafrecht und Betriebsprüfung. Kurz, persönlich und auf den Punkt gebracht.
Wer schnell hilft, hilft doppelt!
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