Unser Leistungsangebot
»Wir setzen unsere Vision um – professionell, zielgerichtet und mit Hingabe«

Unsere Vision für Unternehmer

Warum wir der ideale Anwalt im Finanzstrafverfahren sind!

Wir haben nicht nur die Vision, dass 80% der Finanzstrafverfahren durch zielgerichtete Maßnahmen und damit Geld- und Haftstrafen sowie Auftrags- und Reputationsverluste vermieden werden können. Aufgrund unserer Erfahrung auf Verteidiger- und Behördenseite sind wir der ideale starke Partner. Durch die einmalige Kombination von Know-How am Markt entsteht auch ein erheblicher Nutzen für den Unternehmer. Denn wir wissen genau, welche Dinge uns erwarten und auf Sie zukommen können

Unsere Empfehlungen zur Umsetzung der Vision – Ihr Nutzen

Icon_Betriebspruefung

Strategische Präventionsprüfung

Mit Beginn der Betriebsprüfung beginnt der Vorhof zum Finanzstrafverfahren und der unternehmerische Belastungscheck vor einer solchen Prüfung sollte dem standhalten.

Icon_Selbstanzeige

Strategische Beratung

Die Betriebsprüfung kommt sicher und Sie gilt auch als Eingangstor zum Finanzstrafverfahren. Die finanzstrafrechtliche Beratung und Begleitung der Prüfung ist daher oberstes Gebot.

Icon_Risikoanalyse

Strategische Vertretung

Nach der Betriebsprüfung ist vor dem Finanzstrafverfahren. Jeder Betriebsprüfungsbericht wird von der Finanzstrafbehörde geprüft. Dann ist es oberstes Gebot zu agieren und ein Finanzstrafverfahren zu vermeiden.

Icon_Beratung

Die Selbstanzeige – der Weg in die Straffreiheit

Die Selbstanzeige von steuerlichen Verfehlungen bewirkt Straffreiheit, wenn die 5 goldenen Regeln beachtet und eingehalten werden.

Icon_Vertretung

Was Sie über die Betriebsprüfung wissen müssen

Die Betriebsprüfung ist das Eingangstor zum Finanzstrafverfahren. Das heißt, ein Finanzstrafverfahren hat oft ihre Wurzel bereits in der Betriebs- oder Außenprüfung.

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Onlineberatung

Gerade im Finanzstrafverfahren ist Schnelligkeit ein wesentlicher Erfolgsfaktor, deshalb können Sie auch ab sofort bequem, rasch und sicher eine Onlineberatung buchen.

SPM©: Short personal Message

Der Kurznachrichtendienst unserer Kanzlei für monatlich neue Informationen zum Thema Finanzstrafrecht und Betriebsprüfung. Kurz, persönlich und auf den Punkt gebracht.

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