Nach der Prüfung ist vor dem Finanzstrafverfahren
»Jeder Bericht kommt definitiv zur Finanzstrafbehörde«

Informationsvideo zur strategischen Vertretung

Warum strategische Vertretung?Verdachtsfälle entkräften!

Eines ist sicher: Jeder Betriebsprüfungsbericht kommt definitiv zur Finanzstrafbehörde. Die Feststellungen im Bericht, die zu Nachzahlungen führen, werden dabei auf eine finanzstrafrechtliche Verdachtslage geprüft. Die mögliche Konsequenz: ein verwaltungsbehördliches und gerichtliches Finanzstrafverfahren. Wichtig ist jetzt, die Verdachtslage und damit verbundenen Brennpunkte zu erkennen, analysieren und im Rahmen einer professionellen Rechtfertigung bestmöglich zu entkräften. Schnelles Handeln ist jetzt das Gebot der Stunde. Ansonsten ist der Brand oft nicht mehr zu löschen!

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Wir wissen, welche Maßnahmen es jetzt braucht

Wird ein Finanzstrafverfahren eingeleitet, muss von Unternehmensseite her weiterhin proaktiv gehandelt werden. Wir unterstützen Sie dabei, das Verfahren mit den richtigen Handlungsschritten in eine sinnvolle Richtung zu leiten.

Was wir empfehlen:

Basierend auf unserer Erfahrung sowohl auf Verteidiger- als auch auf Behördenseite bieten wir Ihnen die folgende Vertretungsleistungen nach der kritischen Betriebsprüfung an:

Strategische Vertretung

Wenn nach einer Betriebsprüfung Finanzstrafverfahren eingeleitet oder bereits aufgrund einer konkreten Verdachtslage im Vorfeld finanzstrafrechtliche Betriebsprüfungen geführt werden, ist die Vertretung nach außen zur Abwehr von finanzstrafrechtlichen Brennpunkten oberstes Gebot. Die Vertretung erfolgt entweder im gerichtlichen oder im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren. Die Aufarbeitung des Geschehenen und die Inanspruchnahme sämtlicher Möglichkeiten für den Beschuldigten, den Verdacht zu entkräften, sind dabei unabdingbar.

Aktives Verfahrensmanagement

Während der gesamten Phase der Vertretung ist oberstes Gebot, zu agieren. Dazu gibt es eine Vielzahl von Verfahrensmöglichkeiten, ua die proaktive Akteneinsicht, Beweisanträge, High-Level Beurteilung sowie die Erstattung von Stellungnahmen. Wesentlicher Erfolgsfaktor ist aber auch die ständige Koordination und strategische Abstimmung mit dem Steuerberater des Unternehmers, welcher die Prüfung abgabenrechtlich führt oder geführt hat. Denn es gilt die Indizwirkung von abgabenrechtlichen Feststellungen zu bekämpfen, um auch die Verdachtslage bestmöglich zu bekämpfen.

Erstattung von proaktiven Stellungnahmen

Eine schriftliche Stellungnahme als Instrument zur Aufklärung an die Behörden hat in vielen Fällen den Vorteil für sich, dass diese gut vorbereitet, vollständig und unter Einbeziehung sämtlicher Brandherde erfolgen kann. Mündliche Einvernahmen haben nämlich oft die Unschärfe einer Protokollierung gegen sich. Die Stellungnahme dient auch dazu, das Verfahren aktiv – zB durch Beweisanträge – zu gestalten, die eigene Verantwortung aktiv darzulegen und daher zu agieren.

SPM©: Short personal Message

Der Kurznachrichtendienst unserer Kanzlei für monatlich neue Informationen zum Thema Finanzstrafrecht und Betriebsprüfung. Kurz, persönlich und auf den Punkt gebracht.

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