Nach der Prüfung ist vor dem Finanzstrafverfahren
»Jeder Bericht kommt definitiv zur Finanzstrafbehörde«
Informationsvideo zur strategischen Vertretung
Warum strategische Vertretung?Verdachtsfälle entkräften!
Eines ist sicher: Jeder Betriebsprüfungsbericht kommt definitiv zur Finanzstrafbehörde. Die Feststellungen im Bericht, die zu Nachzahlungen führen, werden dabei auf eine finanzstrafrechtliche Verdachtslage geprüft. Die mögliche Konsequenz: ein verwaltungsbehördliches und gerichtliches Finanzstrafverfahren. Wichtig ist jetzt, die Verdachtslage und damit verbundenen Brennpunkte zu erkennen, analysieren und im Rahmen einer professionellen Rechtfertigung bestmöglich zu entkräften. Schnelles Handeln ist jetzt das Gebot der Stunde. Ansonsten ist der Brand oft nicht mehr zu löschen!
Wir wissen, welche Maßnahmen es jetzt braucht
Wird ein Finanzstrafverfahren eingeleitet, muss von Unternehmensseite her weiterhin proaktiv gehandelt werden. Wir unterstützen Sie dabei, das Verfahren mit den richtigen Handlungsschritten in eine sinnvolle Richtung zu leiten.
Was wir empfehlen:
Basierend auf unserer Erfahrung sowohl auf Verteidiger- als auch auf Behördenseite bieten wir Ihnen die folgende Vertretungsleistungen nach der kritischen Betriebsprüfung an:
SPM©: Short personal Message
Der Kurznachrichtendienst unserer Kanzlei für monatlich neue Informationen zum Thema Finanzstrafrecht und Betriebsprüfung. Kurz, persönlich und auf den Punkt gebracht.
Wer schnell hilft, hilft doppelt!
Schreiben Sie uns jederzeit und wir nehmen uns umgehend Zeit für Sie.
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