Brennpunktanalyse und Risikoprävention
»Der Belastungscheck für Unternehmer«

Informationsvideo zur strategischen Präventionsprüfung:

Warum Prävention? Weil die Betriebsprüfung sicher kommt!

Als Unternehmer müssen Sie sich permanent neuen Herausforderungen stellen. Eine davon ist der steuerliche und finanzstrafrechtliche Belastungs-Check. Denn was früher vielleicht noch als Kavaliersdelikt galt, wird heute mit teils hohen Strafen geahndet. Wir unterstützen Sie bereits im Vorfeld dabei, mögliche Geld- und Haftstrafen bzw. Auftragsund Reputationsverluste infolge von Finanzstrafverfahren zu vermeiden. Denn eines ist klar: Ob früher oder später – die Betriebsprüfung kommt sicher!

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Wir erkennen, welches Thema bei Ihnen “brennt”:

Schon vor einer Betriebsprüfung gilt es jene Brennpunkte zu erkennen, die dabei ans Licht kommen würden. Diese müssen analysiert und einer Lösung zugeführt werden.

Wir unterstützen Sie hierbei mit der Setzung von Prüfungsschwerpunkten spiegelbildlich zu einer Außenprüfung, der Erstellung eines Präventivkonzeptes und konkreten Lösungsvorschlägen. So halten Sie dem Belastungs-Check stand!

Was wir empfehlen:

Basierend auf unserer Erfahrung sowohl auf Verteidiger- als auch auf Behördenseite empfehlen die folgenden Preventionsprüfungen:

Finanzstrafrechtliche Erstanalyse
(Präventionsprüfung Stufe 1)

Diese Erstanalyse Ihres Unternehmens bietet Ihnen ein Aufzeigen der Prüfungsschwerpunkte spiegelbildlich zu einer Außenprüfung und die Identifizierung möglicher gefahrengeneigter Prüffelder bzw Brennpunkte.

Finanzstrafrechtliche Schwerpunktprüfung
(Präventionsprüfung Stufe 2)

Bei der Schwerpunktprüfung handelt es sich um eine standardisierte Prüfung wie sie durch die Prüfbehörden vorgenommen werden. Dies beinhaltet das Aufbereiten aller mittels Schwerpunkte gesetzter Prüffelder, Erarbeitung von möglichen Fragestellungen durch die Prüfung sowie das gemeinsame Aufarbeiten der möglichen Brennpunkte und Aufzeigen von Präventionsschritten.

Finanzstrafrechtliche Vollprüfung
(Präventionsprüfung Stufe 3)

Bei der Vollprüfung handelt es sich um eine spiegelbildliche finanzstrafrechtliche Prüfung wie sie durch die Strafbehörden vorgenommen werden kann. Dazu gehören unter anderem

  • Vollprüfung (oder hohe Dichte der Schwerpunkte),
  • Check der internen Entstehungsprozesse von möglichen finanzstrafrechtlich relevanten Sachverhalten,
  • Erstellung von Fragestellungen und Antworten,
  • Einvernahmetrainings,
  • sowie die Entwicklung eines Lösungs- bzw Verteidigungskonzeptes.

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Der Kurznachrichtendienst unserer Kanzlei für monatlich neue Informationen zum Thema Finanzstrafrecht und Betriebsprüfung. Kurz, persönlich und auf den Punkt gebracht.

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