Der Steuerberater – Unser Partner auf Augenhöhe
»Bündelung von Know-how = hohe Schlagzahl = hohe Schlagkraft.«

Informationsvideo zur Zusammenarbeit auf Augenhöhe

Warum wir der ideale Partner im Finanzstrafverfahren sind!

Das Ziel ist immer, Geld- und Haftstrafen sowie Auftrags- und Reputationsverluste für Unternehmer abzuwenden bzw. das finanzstrafrechtliche Risiko durch Betriebsprüfungen zu minimieren.  Der Erfolg liegt dabei im gemeinsamen Vorgehen auf Augenhöhe. Sie als Steuerberater sind tagtäglich mit steuerlichen, wir mit finanzstrafrechtlichen Fragen beschäftigt. Und wir kennen beide Seiten der Medaille. Die Bündelung dieser hohen Schlagzahl bewirkt eine hohe Schlagkraft, welche Steuernachzahlungen gering halten und Finanzstrafverfahren weitgehend vermeiden soll.

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Unsere Unterstützung, wenn es brennt

Die Betriebsprüfung ist der Vorhof zum Finanzstrafverfahren und jeder Prüfungsbericht wird von der Finanzstrafbehörde auf eine mögliche finanzstrafrechtliche Verdachtslage geprüft. Unsere Unterstützung hängt daher davon ab, in welchem Prüfungsstadium sich der Unternehmer befindet und Sie unsere Unterstützung benötigen, sei es vor, in oder nach einer Betriebsprüfung.

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Unsere Kanzlei empfiehlt – gemeinsame Umsetzung

  • Rasche Erstgespräche und Soforthilfe
  • Gemeinsame Präventionsprüfung/Lösungskonzepte
  • strategisch abgestimmte Beratung und Begleitung der Prüfung
  • strategische Vertretung im Finanzstrafverfahren
  • Aktives koordiniertes Verfahrensmanagement
  • Selbstanzeige: Gemeinsame Erstellung/Konzipierung

Aufgrund unserer Erfahrung sowohl auf Verteidiger- und Behördenseite ist ein erheblicher Nutzen verbunden, denn wir kennen beide Seiten der Medaille und gemeinsam bewirkt dies eine hohe Erfolgsquote.

Rasche Erstgespräche und Soforthilfe

Oft ist rasche und unkomplizierte Hilfe erforderlich. Beispielsweise wenn ihr Kunde mit einer Zwangsmaßnahme konfrontiert ist. Wir stehen gerne, auch kurzfristig, zur Verfügung, um in einem ersten Schritt die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen und Ihren Kunden bestmöglich vor Nachteilen zu schützen und proaktiv zu agieren.

Aktives koordiniertes Verfahrensmanagement

Während der gesamten Betriebsprüfung, sei es nun eine normale oder bereits eine finanzstrafrechtliche Betriebsprüfung ist oberstes Gebot, aktiv das Verfahren mitzugestalten, um nachfolgende Finanzstrafverfahren bestmöglich zu vermeiden. Dazu gibt es eine Vielzahl von Verfahrensmöglichkeiten, ua die proaktive Akteneinsicht, Beweisanträge, High-Level Beurteilung sowie die Erstattung von gemeinsamen Stellungnahmen und Einwendungen. Wesentlicher Erfolgsfaktor ist aber auch die ständige Koordination und strategische Abstimmung, um die Vision zu erfüllen.

Unsere Empfehlungen zur Umsetzung der Vision – Ihr Nutzen

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Gemeinsame strategische Präventionsprüfung

Der steuerliche Belastungscheck sollte einer Außenprüfung standhalten. Daher: Gemeinsame Erstanalyse vor der Betriebsprüfung.

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Strategisch abgestimmte Beratung

Gemeinsam in der Betriebsprüfung proaktiv agieren. Vermeidung von Kardinalfehlern während der Prüfung.

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Strategische Vertretung/Abgestimmt agieren

Nach der Betriebsprüfung ist vor dem Finanzstrafverfahren. Jeder Bericht wird von der Finanzstrafbehörde geprüft. Oberstes Gebot: Gemeinsamer Rechtfertigungsschriftsatz.

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Die Selbstanzeige/ Gemeinsame Konzeption

Die Selbstanzeige von steuerlichen Verfehlungen bewirkt Straffreiheit, wenn die 5 goldenen Regeln beachtet und eingehalten werden. Daher: Gemeinsame Erarbeitung und Umsetzung.

SPM©: Short personal Message

Der Kurznachrichtendienst unserer Kanzlei für monatlich neue Informationen zum Thema Finanzstrafrecht und Betriebsprüfung. Kurz, persönlich und auf den Punkt gebracht.

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