Was Sie über die Betriebsprüfung wissen müssen
»Die Feststellungen der Betriebsprüfung haben finanzstrafrechtliche Sprengkraft.«
Informationsvideo zur Betriebsprüfung
Die Betriebsprüfung – Eingangstor zum Finanzstrafverfahren
Jeder Betriebsprüfungsbericht einer abgabenbehördlichen Prüfung kommt – und auch das ist sicher – zur Finanzstrafbehörde und wird dort einem finanzstrafrechtlichen Screening unterworfen. Das heißt jede abgabenrechtliche Feststellung wird auf ihre finanzstrafrechtliche Relevanz geprüft. Und zwar eigenständig und völlig unabhängig vom Ergebnis des Abgabenverfahrens. Dann ist die Überraschung oft groß, dass es zu einem nachfolgenden Finanzstrafverfahren kommt, ohne Gegenwehr in der Betriebsprüfung aber absehbar.
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