Was Sie über die Betriebsprüfung wissen müssen
»Die Feststellungen der Betriebsprüfung haben finanzstrafrechtliche Sprengkraft.«

Informationsvideo zur Betriebsprüfung

Die Betriebsprüfung – Eingangstor zum Finanzstrafverfahren

Jeder Betriebsprüfungsbericht einer abgabenbehördlichen Prüfung kommt – und auch das ist sicher – zur Finanzstrafbehörde und wird dort einem finanzstrafrechtlichen Screening unterworfen. Das heißt jede abgabenrechtliche Feststellung wird auf ihre finanzstrafrechtliche Relevanz geprüft. Und zwar eigenständig und völlig unabhängig vom Ergebnis des Abgabenverfahrens. Dann ist die Überraschung oft groß, dass es zu einem nachfolgenden Finanzstrafverfahren kommt, ohne Gegenwehr in der Betriebsprüfung aber absehbar.

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Unsere Unterstützung – welches Thema brennt

Unsere Unterstützung hängt davon ab, in welchem Prüfungsstadium sich der Unternehmer befindet. Es gilt daher vor in und nach der Betriebsprüfung zu agieren, um die finanzstrafrechtliche Indizwirkung von Feststellungen weitgehend zu vermeiden und damit auch Finanzstrafverfahren. Derartige gefährliche Feststellungen sind etwa Schwarzumsätze, Schwarzlöhne, verdeckte Gewinnausschüttungen oder Umsatzsteuerverfehlungen.

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Unsere Kanzlei empfiehlt – Ihr Nutzen:

  • Die strategische Präventionsprüfung
  • Die strategische Beratung
  • Die strategische Vertretung

Aufgrund unserer Erfahrung sowohl auf Verteidiger- und Behördenseite ist ein erheblicher Nutzen verbunden, damit Sie vor, in und nach der Prüfung Klarheit über mögliche Angriffspunkte haben. Wir kennen beide Seiten der Medaille. Deshalb empfehlen wir je nach Prüfungsstadium unsere vorstehenden Leistungspakete, deren genaue Ausgestaltung Sie auf dieser Homepage finden.

Die strategische Präventionsprüfung

Die Betriebsprüfung kommt sicher und der Belastungscheck sollte dem standhalten. Die strategische Präventionsprüfung oder „Belastungscheck“ genannt, gliedert sich in drei Intensitätsstufen. Von der finanzstrafrechtlichen Erstanalyse über die Schwerpunktprüfung bis zur Vollprüfung. Dabei werden auf unterschiedlichen Stufen Prüfungsschwerpunkte spiegelbildlich einer Außenprüfung aufgezeigt, identifiziert, Fragestellungen erarbeitet und Lösungs- bzw Verteidigungskonzepte entwickelt.

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Die strategische Beratung

Die Betriebsprüfung ist das Eingangstor zum Finanzstrafverfahren, praktisch der Vorhof. Es gilt daher während der gesamten Betriebsprüfung zu agieren und den finanzstrafrechtlichen Indizcharakter von Feststellungen möglichst zu vermeiden. Die strategische Beratung umfasst daher nicht nur die finanzstrafrechtliche Begleitung während der Prüfung, sondern ein aktives Verfahrensmanagement, um zu agieren und nicht zu reagieren. Es gilt nicht wieder gut zu machende Fehler zu vermeiden.

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Die strategische Vertretung

Der Betriebsprüfungsbericht kommt ganz sicher zur Finanzstrafbehörde und werden dort die Feststellungen auf deren finanzstrafrechtliche Verdachtslage geprüft. Es gilt daher als oberstes Gebot, diese Indizwirkung zu entschärfen. Dem proaktiven Verfahrensmanagement sowie Rechtfertigungsschriftsatz kommt dabei die zentrale Bedeutung zu, um Geld- und Haftstrafen sowie mögliche Auftrags- und Reputationsverluste für Unternehmer möglichst abzuwenden. Agieren, agieren, agieren.

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Der Kurznachrichtendienst unserer Kanzlei für monatlich neue Informationen zum Thema Finanzstrafrecht und Betriebsprüfung. Kurz, persönlich und auf den Punkt gebracht.

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