Die Steuer- bzw Betriebsprüfung
»Das Eingangstor zum Finanzstrafverfahren«

Informationsvideo zur strategischen Beratung

Warum strategische Beratung?Finanzstrafverfahren vermeiden!

Sie befinden sich bereits in einer Betriebsprüfung? Dann gilt es, rasch zu handeln. Denn diese gilt als Eingangstor zum Finanzstrafverfahren und mit ihr beginnt die finanzstrafrechtliche Indizwirkung von Feststellungen. Oberstes Gebot ist jetzt, diese finanzstrafrechtliche Wirkung zu vermeiden. Dafür müssen bei einer bereits laufenden Betriebsprüfung schnellstmöglich strategisch sinnvolle Schritte gesetzt werden.

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Wir wissen, welche Maßnahmen es jetzt braucht

Es gilt, die steuerlichen und finanzstrafrechtlichen Gefahrenquellen, die im Rahmen der Betriebsprüfung offensichtlich zum Vorschein kommen, zu identifizieren, analysieren und professionell zu bearbeiten. So können wir etwaige Verfehlungen gemeinsam einer Lösung zuführen.

Was wir empfehlen:

Basierend auf unserer Erfahrung sowohl auf Verteidiger- als auch auf Behördenseite bieten wir Ihnen die folgenden Leistungen im Rahmen der laufenden Betriebsprüfung an:

Finanzstrafrechtliche Begleitung der Prüfung

Die finanzstrafrechtliche Begleitung der Betriebsprüfung dient vor allem dazu, die finanzstrafrechtliche Indizwirkung von Feststellungen (Steuernachzahlungen) bestmöglich zu vermeiden, damit auch finanzstrafrechtliche Risiken. Denn jeder Bericht kommt zur Finanzstrafbehörde und wird dort einer Verdachtsprüfung unterzogen. Der Steuerberater des Unternehmers führt dabei die steuerliche Abgabenprüfung. Der proaktive Umfang unserer Unterstützung hängt davon ab, ob es sich um eine normale oder bereits eine finanzstrafrechtliche Betriebsprüfung handelt.

Erstattung von proaktiven Einwendungen

Im Rahmen einer Betriebsprüfung werden von der Abgabenbehörde umfassende Feststellungen getroffen, welche zu Steuernachzahlungen führen können. Jede dieser Feststellungen können finanzstrafrechtliche Indizwirkung haben und daher das Vorliegen einer finanzstrafrechtlichen Verdachtslage, was zu Finanzstrafverfahren führen kann. Während der gesamten Prüfung sind daher proaktiv Einwendungen zu erstatten, um diese Indizwirkung zu vermeiden. Spätestens bei Vorliegen der vorläufigen Feststellungen sind proaktive Einwendungen oberstes Gebot.

Erstattung von proaktiven Stellungnahmen

Eine schriftliche Stellungnahme als Instrument zur Aufklärung an die Behörden hat in vielen Fällen den Vorteil für sich, dass diese gut vorbereitet, vollständig und unter Einbeziehung sämtlicher Brandherde erfolgen kann. Mündliche Einvernahmen haben nämlich oft die Unschärfe einer Protokollierung gegen sich. Die Stellungnahme dient auch dazu, das Verfahren aktiv – zB durch Beweisanträge – zu gestalten, die eigene Verantwortung aktiv darzulegen und nicht nur zu reagieren.

Aktives Verfahrensmanagement

Während der gesamten Betriebsprüfung, sei es nun eine normale oder bereits eine finanzstrafrechtliche Betriebsprüfung ist oberstes Gebot, aktiv das Verfahren mitzugestalten, um nachfolgende Finanzstrafverfahren bestmöglich zu vermeiden. Dazu gibt es eine Vielzahl von Verfahrensmöglichkeiten, ua die proaktive Akteneinsicht, Beweisanträge, High-Level Beurteilung sowie die Erstattung von Stellungnahmen und Einwendungen. Wesentlicher Erfolgsfaktor ist aber auch die ständige Koordination und strategische Abstimmung mit dem Steuerberater des Unternehmers, welcher die Prüfung abgabenrechtlich führt, um die Vision zu erfüllen.

SPM©: Short personal Message

Der Kurznachrichtendienst unserer Kanzlei für monatlich neue Informationen zum Thema Finanzstrafrecht und Betriebsprüfung. Kurz, persönlich und auf den Punkt gebracht.

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