Die Steuer- bzw Betriebsprüfung
»Das Eingangstor zum Finanzstrafverfahren«
Informationsvideo zur strategischen Beratung
Warum strategische Beratung?Finanzstrafverfahren vermeiden!
Sie befinden sich bereits in einer Betriebsprüfung? Dann gilt es, rasch zu handeln. Denn diese gilt als Eingangstor zum Finanzstrafverfahren und mit ihr beginnt die finanzstrafrechtliche Indizwirkung von Feststellungen. Oberstes Gebot ist jetzt, diese finanzstrafrechtliche Wirkung zu vermeiden. Dafür müssen bei einer bereits laufenden Betriebsprüfung schnellstmöglich strategisch sinnvolle Schritte gesetzt werden.
Wir wissen, welche Maßnahmen es jetzt braucht
Es gilt, die steuerlichen und finanzstrafrechtlichen Gefahrenquellen, die im Rahmen der Betriebsprüfung offensichtlich zum Vorschein kommen, zu identifizieren, analysieren und professionell zu bearbeiten. So können wir etwaige Verfehlungen gemeinsam einer Lösung zuführen.
Was wir empfehlen:
Basierend auf unserer Erfahrung sowohl auf Verteidiger- als auch auf Behördenseite bieten wir Ihnen die folgenden Leistungen im Rahmen der laufenden Betriebsprüfung an:
SPM©: Short personal Message
Der Kurznachrichtendienst unserer Kanzlei für monatlich neue Informationen zum Thema Finanzstrafrecht und Betriebsprüfung. Kurz, persönlich und auf den Punkt gebracht.
Wer schnell hilft, hilft doppelt!
Schreiben Sie uns jederzeit und wir nehmen uns umgehend Zeit für Sie.
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